Geeignetheitsbescheinigung für das Aufstellen von Geldspielgeräten
Der Aufstellort von Geldspielgeräten muss durch die zuständige Behörde auf Geeignetheit geprüft werden. Möchte der Inhaber einer Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung Geldspielgeräte aufstellen, muss er Antrag zur Erteilung der Geeignetheitsbescheinigung stellen. Der Antrag ist schriftlich und unter Angabe folgender Daten zu stellen:
- Name und Adressdaten des Aufstellers
- Ort der geplanten Aufstellung (Name des Objektes, Ort, Straße und Hausnummer, ggf. Etage)
- telefonische Erreichbarkeit Aufsteller und Betreiber/Inhaber der Aufstellörtlichkeit.
Dem Antrag ist zusätzlich eine gut leserliche Kopie der Erlaubnis beizufügen. Erst nach Erhalt der Bescheinigung ist es gestattet, Geldspielgeräte aufzustellen. Da ein Ortstermin unumgänglich ist, ist es ratsam den geplanten Aufstellort vorzubereiten. Dabei sind spezialgesetzliche Anforderungen zu beachten.