Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Serviceportal

Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken oder Befahren

Grundsätzlich sind Fußgängerzonen für das Befahren und Parken von Kraftfahrzeugen „tabu“. Doch keine Regel ohne Ausnahme und so sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genehmigungen können formlos beantragt und müssen ausführlich begründet werden.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt 1-2 Tage.

Welche Antragsmöglichkeiten gibt es in Fulda?

•    Telefonische Beantragung
•    Schriftliche Beantragung (gerne auch per E-Mail)
•    Persönlich

Welche Gebühren fallen für die Bereich an?

Eingeschränktes Haltverbot, verkehrsberuhigter Bereich, Gehweg:
•    1 Tag = 10,00 €
•    1 Woche = 38,00 €
•    1 Monat = 120,00 €


Parkscheinautomaten, Bewohnerparkbereich, Parkscheibe:
•    1 Tag = 7,00 €
•    1 Woche = 25,00 €
•    1 Monat = 75,00 €


Fußgängerzone:
•    1 Tag = 15,00 €
•    1 Woche = 55,00 €
•    1 Monat = 200,00 €
•    Jahresausnahmegenehmigung: variiert an Gebühren

Was sollte ich noch wissen?

Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, die im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen ist.