Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken oder Befahren
Grundsätzlich sind Fußgängerzonen für das Befahren und Parken von Kraftfahrzeugen „tabu“. Doch keine Regel ohne Ausnahme und so sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genehmigungen können formlos beantragt und müssen ausführlich begründet werden.
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt 1-2 Tage.
Welche Antragsmöglichkeiten gibt es in Fulda?
• Telefonische Beantragung
• Schriftliche Beantragung (gerne auch per E-Mail)
• Persönlich
Welche Gebühren fallen für die Bereich an?
Eingeschränktes Haltverbot, verkehrsberuhigter Bereich, Gehweg:
• 1 Tag = 10,00 €
• 1 Woche = 38,00 €
• 1 Monat = 120,00 €
Parkscheinautomaten, Bewohnerparkbereich, Parkscheibe:
• 1 Tag = 7,00 €
• 1 Woche = 25,00 €
• 1 Monat = 75,00 €
Fußgängerzone:
• 1 Tag = 15,00 €
• 1 Woche = 55,00 €
• 1 Monat = 200,00 €
• Jahresausnahmegenehmigung: variiert an Gebühren
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, die im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen ist.