Geburtsbeurkundung

Jedes in Fulda geborene Kind wird vom Standesamt Fulda beurkundet. Hierfür benötigt das Standesamt eine Geburtsanzeige, welche innerhalb einer Woche erfolgen muss.

Wenn Ihr Kind in einem unserer beiden Krankenhäuser oder dem Geburtshaus geboren ist, erledigt die jeweilige Verwaltung die Geburtsanzeige beim Standesamt für Sie. Bei einer Hausgeburt ist in der Regel der sorgeberechtigte Elternteil verpflichtet, die Geburt dem Standesamt mündlich anzuzeigen.

Alle Informationen finden Sie in unserer neuen Broschüre.

Broschüre - Geburtsbeurkundung in Fulda

Erforderliche Unterlagen

Damit wir die Geburt beurkunden können, sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Geburtsurkunden der Eltern (sofern nicht in Fulda geboren)
  • zusätzlich Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (bei verheirateter bzw. in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft lebender Mutter) oder
  • Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkundde mit Auflösungsvermerk (wenn Mutter geschieden, in aufgelöster gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft lebend oder verwitwet)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder und ggfls. Sorgeerklärungen
  • Ausweise (Deutscher Personalausweis oder Reisepass des Heimatstaats der Eltern - Aufenthaltstitel allein sind nicht ausreichend!)

Diese Unterlagen geben Sie bitte im Krankenhaus/Geburtshaus zur Weiterleitung an das Standesamt ab. Nur bei Hausgeburten (mündliche Geburtsanzeigen) müssen Sie die Unterlagen direkt beim Standesamt - nach vorheriger Terminvereinbarung - vorlegen. 

Allgemeine Hinweise

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden! Die Originale werden nach der Bearbeitung zurückgegeben. 
  • Bitte geben Sie keine Stammbücher oder Ordner ab, da die Urkunden nach Abschluss der Bearbeitung per Post an Sie versendet werden!
  • Das Krankenhaus fertigt Kopien der Personalausweise für das Standesamt an.
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher benötigt. 
  • Bei Aussiedlern/Spätaussiedlern wird zusätzlich folgendes benötigt:
    • Registrierschein
    • Bescheinigung über Spätaussiedlereigenschaft
    • Bescheinigung über Namensänderung gem. Bundesvertriebenengesetz
  • Fallbezogen können weitere Unterlagen notwendig sein.

Nach Beurkundung (in der Regel bis zu 3 Wochen nach Geburt des Kindes) werden Ihnen drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Mutterschaftshilfe zugeschickt, welche im Normalfall ausreichen. Sollten Sie eine oder weitere gebührenpflichtige Urkunden für den privaten Gebrauch benötigen, können Sie diese über unser Onlineportal beantragen. 

Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Wenn der Vater in der Geburtsurkunde aufgenommen werden soll, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich (in der Regel beim Jugendamt). Dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Vater kann aber auch ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen bzw. die Beurkundung der Geburt kann bis zu einer Vaterschaftsanerkennung zurück gestellt werden. 

Gebühren

  • Ausfertigung einer Geburtsurkunde: 15,00 Euro
  • Jede weitere Ausfertigung einer Geburtsurkunde aus dem selben Registereintrag in einem Arbeitsgang gefertigt: 7,50 Euro
  • Namenserteilungen: 23,50 Euro
  • Erklärung zur Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung: kostenfrei

Erreichbarkeit und Kontakt

Für weitere Auskünfte zur Namensführung usw. stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Standesamtsschalter (Öffnungszeiten siehe Kontakt) zur Verfügung.