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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“

Formelle Offenlegung vom 26. Februar 2026 bis 30. März 2026 / Unterlagen im Bürgerbüro oder online einsehbar

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vom 26. Februar 2026 bis 30. März 2026 offengelegt. 

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. 

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht.