Urkunden aus dem Standesamt

Bitte benutzen Sie unsere Onlineformulare zur Beantragung Ihrer Standesamtlichen Urkunden. Sie können Urkunden dann in Fulda beantragen, wenn der Ereignisort in Fulda war (Sie in Fulda geboren sind oder z.B. hier geheiratet haben). Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche.

Wählen Sie bitte die gewünschte Urkunde aus, das Formular öffnet sich in einem neuen Browserfenster (wir empfehlen die Verwendung von Firefox oder Google Chrome).

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Hinweis zu den Personenstandsregistern

Beim Standesamt Fulda werden nur folgende Personenstandsregister geführt, aus denen Urkunden ausgestellt werden können:

  •                Sterberegister: wenn der Todestag nicht länger als 30 Jahre zurückliegt
  •                Heiratsregister: wenn die Eheschließung nicht länger als 80 Jahre zurückliegt
  •                Geburtenregister: wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt.

Ältere Register befinden sich beim Stadtarchiv der Stadt Fulda, Bonifatiusplatz 1 – 3. Bitte wenden Sie sich daher ggf. an das Stadtarchiv, dass beglaubigte Abschriften aus diesen Registern erstellen kann (E-Mail: Stadtarchiv@fulda.de).

Anforderung von Urkunden durch Internetdienstleister

Wir raten dazu, standesamtliche Urkunden direkt beim zuständigen Standesamt und nicht über einen Internetanbieter zu bestellen.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Urkunden“ an. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte Gebühren. Die für die Ausstellung der Urkunde beim Standesamt Fulda entstehenden Gebühren sind hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Unsererseits bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter.

Zur Beantragung und Zahlung der Gebühren nutzen wir ein eigenes Onlineverfahren mit vollständiger Online-Zahlungsabwicklung über Paypal, Kreditkarte, Giropay oder Paydirekt. Für bereits entstandene Kosten gegenüber dem von Ihnen genutzten privaten Anbieter können wir leider nicht aufkommen und diese auch nicht verrechnen bzw. anrechnen.

Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Stadt Fulda.