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Welche Aufgaben und Ziele verfolgt der Landschaftsplan in Fulda?
Der
Landschaftsplan stellt gemäß
§ 4 Hessisches Naturschutzgesetz den Zustand von Natur und Landschaft
dar und bewertet die Zustandssituation anhand fachlich begründeter
Kriterien. Aus den so erhaltenen Daten stellt er für die einzelnen
Naturräume des Planungsgebietes
Leitbilder und Entwicklungsziele
auf, aus denen Maßnahmen abgeleitet und festgesetzt werden, die
für das Erreichen des Leitbildzustandes notwendig sind.
Die wichtigsten Entwicklungsziele im Stadtgebiet Fulda sind:
- Entwicklung
und Erhalt des vorhandenen Gewässernetzes mit seinen charakteristischen
Auenbereichen
->
Nutzungsumwandlung von Acker in Grünland und Intensiv- in Extensivgrünland,
Erholung, Gewässerökologie, klimatische Ausgleichsfunktion,
- Landschaftspflegerische
Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen
auf Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial
-> Entwicklung von Kalk-Magerrasen, Borstgrasrasen und Kalkäckern
auf Magerstandorten, die zur Zeit intensiv genutzt werden (Haimberg,
Schulzenberg, Geisküppel),
- Vernetzung
von Grünzügen und Grüninseln zwischen Gewässerarmen,
Waldbereichen und innerstädtischen Grünflächen.
Welchem Zweck dient die Veröffentlichung des Landschaftsplanes im
Internet?
Im Hessischen
Naturschutzgesetz wird der "Informationsaustausch mit Betroffenen
und der interessierten Öffentlichkeit" für Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege
als Grundsatz gefordert.
Von der Öffentlichkeitsarbeit hängt häufig besonders die
Akzeptanz und damit die Umsetzbarkeit der Maßnahmen und Ziele eines
Landschaftsplanes ab. Daher wurden die betroffenen Behörden, Verbände,
Vereine und Ortslandwirte während des gesamten Planungsprozesses
durch regelmäßige Arbeitsgruppensitzungen und Informationsblätter
in die Erarbeitung der Grundlagen, Leitziele und Maßnahmen eingebunden.
So konnten einige Konflikte bereits im Vorfeld ausgeräumt und aufwendige
Nachbesserungen vermieden werden. Mit einigen Landwirten konnten sogar
bereits erste Verhandlungen und Gespräche zur Bereitstellung von
Flächen für Maßnahmen aufgenommen werden.
Die Veröffentlichung des Landschaftsplanes im Internet im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht es allen Beteiligten
und Interessierten:
- einen Überblick
über das Stadtgebiet und die geplanten Maßnahmen zu gewinnen,
- Grundlageninformation
aller betroffenen Schutzgüter
flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet zu erhalten
und diese für die Planung eigener Vorhaben oder anderer Zwecke
zu nutzen oder
- Fragen, Einwände,
Anregungen oder einfach nur Meinungen zu äußern und an
die Stadt Fulda weiterzuleiten.
Was beeinhaltet diese Internetseite?
Diese
Internetseite enthält eine Hauptseite LP zum Landschaftsplan von
der aus Verbindungen zum Bestandsteil und zum Maßnahmen- und Entwicklungsteil
bestehen. Eine Kartenübersicht führt direkt zu den Bestands-
und Entwicklungskarten.
Die
Zusammenfassung des Landschaftsplans erfolgt in "Gebietsbriefen"
für die einzelnen ökologisch-funktionalen Teilräume. Die
wichtigsten Aussagen des Landschaftsplans sind dort übersichtlich
und in einer einheitlichen Form in einer Art Steckbrief zusammengefasst.
Am Ende eines jeden "Gebietsbriefes" wird eine Übersicht
über die für den jeweiligen Teilraum vorgeschlagenen Maßnahmen
gegeben. Diese Übersicht ist nicht vollständig. Auf der Suche
nach sinnvollen Maßnahmen sollten deshalb außerdem die Entwicklungskarte
und die Maßnahmenblätter eingesehen werden.
Neben der Entwicklungskarte Teilplan A wird auch Teilplan B mit
allen Flächen rechtlicher Bindung bereitgestellt. Er enthält
außerdem das komplette Schutzgebietskonzept zur Erweiterung oder
Neuausweisung von FFH-Gebieten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
Geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopverbundflächen
nach dem Hessischen Naturschutzgesetz. Über die Legende der Entwicklungskarte
sind einzelne Maßnahmenblätter zu den jeweiligen Maßnahmentypen
abrufbar.
Der Bearbeitungsstand
der Karten in der folgenden Übersicht gibt Auskunft über den
Zeitpunkt der Fertigstellung. Alle Änderungen, die nach diesem Zeitpunkt
auftreten, werden nicht berücksichtigt. Der Landschaftsplan wurde
den Inhalten des neuen HENatG in der Fassung vom 18.06.2002 angepasst.
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