Der Landschaftsplan der Stadt Fulda

 
 


Welche Aufgaben und Ziele verfolgt der Landschaftsplan in Fulda?

Der Landschaftsplan stellt gemäß § 4 Hessisches Naturschutzgesetz den Zustand von Natur und Landschaft dar und bewertet die Zustandssituation anhand fachlich begründeter Kriterien. Aus den so erhaltenen Daten stellt er für die einzelnen Naturräume des Planungsgebietes Leitbilder und Entwicklungsziele auf, aus denen Maßnahmen abgeleitet und festgesetzt werden, die für das Erreichen des Leitbildzustandes notwendig sind.

Die wichtigsten Entwicklungsziele im Stadtgebiet Fulda sind:

    • Entwicklung und Erhalt des vorhandenen Gewässernetzes mit seinen charakteristischen Auenbereichen
      -> Nutzungsumwandlung von Acker in Grünland und Intensiv- in Extensivgrünland, Erholung, Gewässerökologie, klimatische Ausgleichsfunktion,
    • Landschaftspflegerische Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen auf Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial
      -> Entwicklung von Kalk-Magerrasen, Borstgrasrasen und Kalkäckern auf Magerstandorten, die zur Zeit intensiv genutzt werden (Haimberg, Schulzenberg, Geisküppel),
    • Vernetzung von Grünzügen und Grüninseln zwischen Gewässerarmen, Waldbereichen und innerstädtischen Grünflächen.


Welchem Zweck dient die Veröffentlichung des Landschaftsplanes im Internet?

Im Hessischen Naturschutzgesetz wird der "Informationsaustausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit" für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundsatz gefordert.
Von der Öffentlichkeitsarbeit hängt häufig besonders die Akzeptanz und damit die Umsetzbarkeit der Maßnahmen und Ziele eines Landschaftsplanes ab. Daher wurden die betroffenen Behörden, Verbände, Vereine und Ortslandwirte während des gesamten Planungsprozesses durch regelmäßige Arbeitsgruppensitzungen und Informationsblätter in die Erarbeitung der Grundlagen, Leitziele und Maßnahmen eingebunden. So konnten einige Konflikte bereits im Vorfeld ausgeräumt und aufwendige Nachbesserungen vermieden werden. Mit einigen Landwirten konnten sogar bereits erste Verhandlungen und Gespräche zur Bereitstellung von Flächen für Maßnahmen aufgenommen werden.

Die Veröffentlichung des Landschaftsplanes im Internet im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht es allen Beteiligten und Interessierten:

    • einen Überblick über das Stadtgebiet und die geplanten Maßnahmen zu gewinnen,
    • Grundlageninformation aller betroffenen Schutzgüter flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet zu erhalten und diese für die Planung eigener Vorhaben oder anderer Zwecke zu nutzen oder
    • Fragen, Einwände, Anregungen oder einfach nur Meinungen zu äußern und an die Stadt Fulda weiterzuleiten.


Was beeinhaltet diese Internetseite?

Diese Internetseite enthält eine Hauptseite LP zum Landschaftsplan von der aus Verbindungen zum Bestandsteil und zum Maßnahmen- und Entwicklungsteil bestehen. Eine Kartenübersicht führt direkt zu den Bestands- und Entwicklungskarten.

Die Zusammenfassung des Landschaftsplans erfolgt in "Gebietsbriefen" für die einzelnen ökologisch-funktionalen Teilräume. Die wichtigsten Aussagen des Landschaftsplans sind dort übersichtlich und in einer einheitlichen Form in einer Art Steckbrief zusammengefasst.
Am Ende eines jeden "Gebietsbriefes" wird eine Übersicht über die für den jeweiligen Teilraum vorgeschlagenen Maßnahmen gegeben. Diese Übersicht ist nicht vollständig. Auf der Suche nach sinnvollen Maßnahmen sollten deshalb außerdem die Entwicklungskarte und die Maßnahmenblätter eingesehen werden.

Neben der Entwicklungskarte Teilplan A wird auch Teilplan B mit allen Flächen rechtlicher Bindung bereitgestellt. Er enthält außerdem das komplette Schutzgebietskonzept zur Erweiterung oder Neuausweisung von FFH-Gebieten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopverbundflächen nach dem Hessischen Naturschutzgesetz. Über die Legende der Entwicklungskarte sind einzelne Maßnahmenblätter zu den jeweiligen Maßnahmentypen abrufbar.

 

Der Bearbeitungsstand der Karten in der folgenden Übersicht gibt Auskunft über den Zeitpunkt der Fertigstellung. Alle Änderungen, die nach diesem Zeitpunkt auftreten, werden nicht berücksichtigt. Der Landschaftsplan wurde den Inhalten des neuen HENatG in der Fassung vom 18.06.2002 angepasst.

 

 
 

Kartenübersicht

  1. Ökologisch-funktionale Teilräume
  2. Geologische Karte
  3. Reliefkarte
  4. Bodentypen
  5. Biotoptypen
  6. Wasserhaushalt
  7. Örtliches Klima
  8. Landschaftsbild und Erholungswert
  9. Integratives Leitbild
  10. Schutzgebietskonzept
  11. Landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept (Teilplan A)
  12. Flächen rechtlicher Bindung (Teilplan B)

Bearbeitungsstand

  • 31. Mai 2002
  • 31. Mai 2002
  • 31. Mai 2002
  • 31. Mai 2002
  • 30. Juni 2001
  • 31. Mai 2002
  • 31. Mai 2002
  • 31. Mai 2002
  • 31. Mai 2002
  • 31. Mai 2002
  • 30. Juni 2002 
  • 30. Juni 2002