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Im Teilplan
B des Entwicklungskonzeptes sind neben den bestehenden und vorgeschlagenen
Schutzgebieten auch andere Flächen mit rechtlichen Bindungen, die
aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege
relevant sind, dargestellt.
Um die Entwicklung eines zusammenhängenden Biotopverbundsystems
im gesamten Stadtgebiet und darüber hinaus zu ermöglichen, ist
es notwendig die Kernflächen eines solchen Verbundsystems naturschutzrechtlich
zu sichern.
Es wird unterschieden zwischen Flächen, bei denen Schutz bzw. Gefahrenabwehr
im Vordergrund stehen, und solchen, bei denen deren Entwicklung besonders
wichtig ist.
Die Schutzgebietskonzeption des Landschaftsplans umfasst vorhandene, geplante
und zur Ausweisung vorgeschlagene Gebiete folgender Schutzgebietskategorien:
Schutzgebiete
gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - Europäisches Netz
"Natura 2000"
(FFH-Gebiet; bereits gemeldet = m, potenzielles FFH-Gebiet auf Grund dem
Vorkommen prioritärer Lebensräume = p, Vorschlag der PGNU =
V):
- Zeller
Loch (m)
- Erweiterung
Zeller Loch - Pufferflächen zur Verhinderung von Stoffeinträgen
aus der Landwirtschaft (V)
- Ziegeler
Aue (m)
- Erweiterung
Ziegeler Aue - Schutz und Entwicklung (V)
- Verbindung
der bestehenden FFH-Gebiete im Fuldatal zwischen Fuldaer Weg und
Stadtgrenze nördlich Lüdermünd (m) und Ziegeler
Aue (m) zu einem durchgehenden FFH-Gebiet (V)
- NSG Haimberg
bei Mittelrode (p, V); die nach Südwesten exponierten, orchideenreichen
Magerrasen (Code-Nr. 6210) am Haimberg sind prioritäre Lebensräume,
auch der Kalkbuchenwald am Haimberg ist ein Lebensraum von gemeinschaftlichem
Interesse (Code-Nr. 9150).
Naturschutzgebiete
gemäß § 12 HENatG (Bestand = B, Planung = P, Vorschlag
= V):
- Fuldatal
bei Lüdermünd (B)
- Erweiterung
des NSG Fuldatal bei Lüdermünd (P, V)
- Horaser
Wiesen (B)
- Ziegeler
Aue (B)
- Erweiterung
Ziegeler Aue (V)
- Haimberg
bei Mittelrode (B)
- Zeller Loch
(B)
- Erweiterung
des NSG Zeller Loch (V)
- Geisküppel
(V)
- Schulzenberg
Teil 1 und Teil 2 (aktuelle Abbaubereiche) (V)
- Käsbachtalhang
(V)
- Im See (V)
Landschaftsschutzgebiete
gem. § 13 HENatG (Bestand = B, Planung = P, Vorschlag = V):
- Auenverbund
Fulda (B)
- Die Haubentalhohle
(B)
- Der Ratzegraben
(B)
- Die Rote
Hohle (B)
- Die Schnarrehohle
(B)
- Erweiterung
des LSG Schnarrehohle in Richtung Fulda-Galerie (V)
- LSG Lange
Hecke zwischen Neuenberg und Fulda-Galerie(V)
- Geisküppel/
Florenberg - Erweiterung (P + V - Erweiterung der im LRP dargestellten
Flächen)
- Strukturreiche
Landschaftsausschnitte östlich und nordöstlich Kämmerzell
(LSG Glasbach/östliche Fuldatalhänge - V)
- Strukturreiche
Landschaftsausschnitte nördlich und nordöstlich von
Lüdermünd (LSG Hardberg/Höllgrund - V)
- Westliche
Fuldatalhänge, inkl. Stegäcker und südlich gelegener
Flächen (V)
- Auen der
Saurode und des Gewässersystems der Giesel im Bereich der
Überschwemmungslinien - LSG Giesel/Saurode als Erweiterung
des LSG Auenverbund Fulda
- Flächen
am NSG Schulzenberg in Richtung Maberzell (LSG - Schulzenberg
V)
Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß § 15
HENatG (Vorschlag = V):
- Hirschgraben
nördlich von Dietershan (V)
- Gehölze
(Hohlwegcharakter) an der Verbindungsstraße Haimbach-Niederrode
(V)
- Teich und
Gehölze am Pröbelsfeld (V)
- Gehölz
südöstlich Trätzhof (V)
Kernzonen des Biotopverbundes gem. § 1b HENatG außerhalb
bestehender Schutzgebiete (Vorschlag = V):
- Feuchtgrünland
und Hochstaudenflächen in der Marbachaue und im Giesegrund,
nördlich Dietershan im Wald (V)
- Glasbachtal
- da das novellierte HENatG den Schutz von Biotopverbundflächen
nicht mehr vorsieht, evtl. Ausweisung als NSG prüfen (V)
- Borstgrasrasen
am Boxbach/Herlesgraben und sich anschließende Flächen
entlang des Boxbachs (V)
- Südexponierte
Hangkante am Gerloser Grund (V)
- Nonnenröder
Teiche, Gieselbachaue und Harmerzer Heide - da das novellierte
HENatG den Schutz von Biotopverbundflächen nicht mehr vorsieht,
evtl. Ausweisung als NSG prüfen (V)
Die Darstellung
bereits umgesetzter und rechtlich verbindlich festgesetzter Ausgleichsflächen
ist von Bedeutung, da ein Verlust solcher Flächen aus Sicht von Naturschutz
und Landschaftspflege nicht vertretbar ist, bzw. zumindest mit einem doppelten
Ausgleichsflächenbedarf verbunden wäre, und da ihrer Entwicklung
besonderes Augenmerk zu schenken ist. Ggf. vorhandene Ausgleichsflächen
aus Planfeststellungsverfahren
sind nicht komplett dargestellt, da ihre Erfassung durch das Regierungspräsidium
in Kassel noch nicht beendet ist.
Auch Flächen des Vertragsnaturschutzes
(mind. 5 Jahre Vertragsdauer) sind in besonderem Maße schutzwürdig
und aus diesem Grunde gesondert dargestellt.
Informationen
zu Fördermaßnahmen des Hessischen Landschaftspflegeprogrammes
siehe auch: RP-Kassel
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