Flächen rechtlicher Bindung im Maßstab 1 : 100 000
 
   

 

Im Teilplan B des Entwicklungskonzeptes sind neben den bestehenden und vorgeschlagenen Schutzgebieten auch andere Flächen mit rechtlichen Bindungen, die aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege relevant sind, dargestellt.

Um die Entwicklung eines zusammenhängenden Biotopverbundsystems im gesamten Stadtgebiet und darüber hinaus zu ermöglichen, ist es notwendig die Kernflächen eines solchen Verbundsystems naturschutzrechtlich zu sichern.

Es wird unterschieden zwischen Flächen, bei denen Schutz bzw. Gefahrenabwehr im Vordergrund stehen, und solchen, bei denen deren Entwicklung besonders wichtig ist.

Die Schutzgebietskonzeption des Landschaftsplans umfasst vorhandene, geplante und zur Ausweisung vorgeschlagene Gebiete folgender Schutzgebietskategorien:

Schutzgebiete gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - Europäisches Netz "Natura 2000"
(FFH-Gebiet; bereits gemeldet = m, potenzielles FFH-Gebiet auf Grund dem Vorkommen prioritärer Lebensräume = p, Vorschlag der PGNU = V):

      • Zeller Loch (m)
      • Erweiterung Zeller Loch - Pufferflächen zur Verhinderung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft (V)
      • Ziegeler Aue (m)
      • Erweiterung Ziegeler Aue - Schutz und Entwicklung (V)
      • Verbindung der bestehenden FFH-Gebiete im Fuldatal zwischen Fuldaer Weg und Stadtgrenze nördlich Lüdermünd (m) und Ziegeler Aue (m) zu einem durchgehenden FFH-Gebiet (V)
      • NSG Haimberg bei Mittelrode (p, V); die nach Südwesten exponierten, orchideenreichen Magerrasen (Code-Nr. 6210) am Haimberg sind prioritäre Lebensräume, auch der Kalkbuchenwald am Haimberg ist ein Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse (Code-Nr. 9150).

Naturschutzgebiete gemäß § 12 HENatG (Bestand = B, Planung = P, Vorschlag = V):

      • Fuldatal bei Lüdermünd (B)
      • Erweiterung des NSG Fuldatal bei Lüdermünd (P, V)
      • Horaser Wiesen (B)
      • Ziegeler Aue (B)
      • Erweiterung Ziegeler Aue (V)
      • Haimberg bei Mittelrode (B)
      • Zeller Loch (B)
      • Erweiterung des NSG Zeller Loch (V)
      • Geisküppel (V)
      • Schulzenberg Teil 1 und Teil 2 (aktuelle Abbaubereiche) (V)
      • Käsbachtalhang (V)
      • Im See (V)

Landschaftsschutzgebiete gem. § 13 HENatG (Bestand = B, Planung = P, Vorschlag = V):

      • Auenverbund Fulda (B)
      • Die Haubentalhohle (B)
      • Der Ratzegraben (B)
      • Die Rote Hohle (B)
      • Die Schnarrehohle (B)
      • Erweiterung des LSG Schnarrehohle in Richtung Fulda-Galerie (V)
      • LSG Lange Hecke zwischen Neuenberg und Fulda-Galerie(V)
      • Geisküppel/ Florenberg - Erweiterung (P + V - Erweiterung der im LRP dargestellten Flächen)
      • Strukturreiche Landschaftsausschnitte östlich und nordöstlich Kämmerzell (LSG Glasbach/östliche Fuldatalhänge - V)
      • Strukturreiche Landschaftsausschnitte nördlich und nordöstlich von Lüdermünd (LSG Hardberg/Höllgrund - V)
      • Westliche Fuldatalhänge, inkl. Stegäcker und südlich gelegener Flächen (V)
      • Auen der Saurode und des Gewässersystems der Giesel im Bereich der Überschwemmungslinien - LSG Giesel/Saurode als Erweiterung des LSG Auenverbund Fulda
      • Flächen am NSG Schulzenberg in Richtung Maberzell (LSG - Schulzenberg V)


Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß § 15 HENatG (Vorschlag = V):

      • Hirschgraben nördlich von Dietershan (V)
      • Gehölze (Hohlwegcharakter) an der Verbindungsstraße Haimbach-Niederrode (V)
      • Teich und Gehölze am Pröbelsfeld (V)
      • Gehölz südöstlich Trätzhof (V)


Kernzonen des Biotopverbundes gem. § 1b HENatG außerhalb bestehender Schutzgebiete (Vorschlag = V):

      • Feuchtgrünland und Hochstaudenflächen in der Marbachaue und im Giesegrund, nördlich Dietershan im Wald (V)
      • Glasbachtal - da das novellierte HENatG den Schutz von Biotopverbundflächen nicht mehr vorsieht, evtl. Ausweisung als NSG prüfen (V)
      • Borstgrasrasen am Boxbach/Herlesgraben und sich anschließende Flächen entlang des Boxbachs (V)
      • Südexponierte Hangkante am Gerloser Grund (V)
      • Nonnenröder Teiche, Gieselbachaue und Harmerzer Heide - da das novellierte HENatG den Schutz von Biotopverbundflächen nicht mehr vorsieht, evtl. Ausweisung als NSG prüfen (V)

Die Darstellung bereits umgesetzter und rechtlich verbindlich festgesetzter Ausgleichsflächen ist von Bedeutung, da ein Verlust solcher Flächen aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege nicht vertretbar ist, bzw. zumindest mit einem doppelten Ausgleichsflächenbedarf verbunden wäre, und da ihrer Entwicklung besonderes Augenmerk zu schenken ist. Ggf. vorhandene Ausgleichsflächen aus Planfeststellungsverfahren sind nicht komplett dargestellt, da ihre Erfassung durch das Regierungspräsidium in Kassel noch nicht beendet ist.
Auch Flächen des Vertragsnaturschutzes (mind. 5 Jahre Vertragsdauer) sind in besonderem Maße schutzwürdig und aus diesem Grunde gesondert dargestellt.

Informationen zu Fördermaßnahmen des Hessischen Landschaftspflegeprogrammes siehe auch: RP-Kassel

 
   

 

Die Erklärung der Farben, Buchstabenkürzel und Kennziffern finden Sie in der Legende, die als eigenständiges Fenster eingeblendet werden kann.

Die abgegrenzten Ausschnitte werden bei einem Mausklick als eigene Karte angezeigt.
Sie wurden im Maßstab 1 : 10.000 erstellt.

 

 
   
 
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