GLOSSAR

 

 

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Altablagerungen

gemäß § 2 HAltlastG stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen sowie Grundstücke außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert und abgelagert worden sind

 

 
 

Altlast

gemäß § 2 HAltlastG Altablagerungen, von denen auf Grund von bestehenden Verunreinigungen (in entsprechenden Untersuchungen festgestellt) in Abhängigkeit der geplanten oder bestehenden Nutzung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit ausgehen und für die eine Sanierung erforderlich ist

 

 
 

Altlastenverdachtsfläche

gemäß § 2 HAltlastG Altablagerungen, bei denen auf Grund nachgewiesener oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehender Verunreinigungen in Abhängigkeit der geplanten oder bestehenden Nutzung eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit befürchtet wird

 

 
 

anthropogen

menschlich bedingt; vom Menschen beeinflusst bzw. verursacht

 

 
  Ausgleichsmaßnahme

Maßnahme im Sinne des § 19 BNatSchG, um die durch einen Eingriff verursachten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gleichartig zu kompensieren; ein enger räumlicher, zeitlicher und funktionaler Bezug der Maßnahme zum Eingriff muss vorhanden sein

 

 
  autochthon

bodenständig; Populationen, die sich über viele Generationen durch natürliche Selektionsprozesse an die örtlichen Standortbedingungen angepasst haben (aus dem Glossar der Internetseite www.genres.de entnommen)

 

 
 

Avifauna

Vogelwelt

 

 
 

 
 

Biotop

abgrenzbarer Lebensraum bzw. Lebensstätte einer spezifischen Lebensgemeinschaft von wild lebenden Pflanzen und Tieren, die durch einheitliche Lebensbedingungen gekennzeichnet sind

 

 
 

Biotoptyp

Gruppe gleichartiger oder ähnlicher Einzelbiotope

 

 
 

Biotopverbund

Summe der flächenbezogenen (unmittelbaren) Kontakte zwischen Biotopen

 

 
 

Biotopvernetzung

räumliche, nur über funktionelle Beziehungen von Organismen bzw. Lebensgemeinschaften bestehende Verbindung von Biotopen

 

 
 

Biozönose

Lebensgemeinschaft von Pflanzen- und Tierarten in einem Biotop

 

 
 

Bodendenkmal

gemäß § 19 HDSchG bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind

 

 
 

Bodentyp

Zusammenfassung von Böden, die durch das Zusammenwirken gleichartiger Bodenbildungsfaktoren (z. B. Niederschlag, Relief, geologischer Untergrund usw.) entstanden und durch charakteristische Horizonte sowie spezifische Merkmale gekennzeichnet sind (z. B. Rendzina, Braunerde, Pseudogley)

 

 
 

Buntsandstein

älteste geotektonische Epoche des Trias vor ca. 225 Mio. Jahren; besteht aus unterschiedlich harten Sandsteinen, auch tonigen Ablagerungen besonders im Unteren und Oberen Buntsandstein (Röt)

 

 
 

 
 

Eingriff

im Sinne von § 18 BNatSchG Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich (schließt "nachhaltig" mit ein) beeinträchtigen können

 

 
 

Emissionen

Abgabe von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen in die Atmosphäre (aus dem Glossar der Internetseite www.genres.de entnommen)

 

 
 

erheblich

Ein Eingriff ist erheblich, wenn dadurch das kurz- bis mittelfristige Regenerationsvermögen der Natur überfordert wird und sich als Folge andersartige Funktionen und Werte des Naturhaushaltes oder ein verändertes Landschaftsbild entwickeln.

 

 
 

Erholung

gemäß § 10 BNatSchG natur- und landschaftsverträglich ausgestaltetes Natur- und Freizeiterleben einschließlich natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Natur

 

 
 

Ersatzmaßnahme

Maßnahmen im Sinne des § 19 BNatSchG, die einer möglichst ähnlichen, zumindest gleichwertigen Kompensation der betroffenen Funktionen des Naturhaushalts und einer landschaftsgerechten Neugestaltung des Landschaftsbildes dienen, falls diese nicht ausgeglichen werden können

 

 
 

Eutrophierung

Anreicherung von Nährstoffen, die zu Veränderungen in einem Ökosystem oder Teilen davon führt

 

 
 

Extensivierung

Nutzungseinschränkung oder Verzicht der landwirtschaftlichen Nutzung auf bis dahin landwirtshaftlich genutzten Flächen durch die Verminderung des Einsatzes von ertragsfördernden Betriebsmitteln und/oder Arbeit pro Flächeneinheit (z. B. Düngung)

 

 
 

 
 

FFH-Gebiet

Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse zum Schutz und Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen gemäß der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie) 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992, die von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen werden müssen; Die Europäische Komission wählt die Gebiete aus, die sie als Natura-2000-Gebiete zur Erstellung eines Netzwerkes von Schutzgebieten ausweist. Ebenso werden nach der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG (1979) Gebiete von den Ländern vorgeschlagen, die in das Natura-2000-Netzwerk aufgenommen werden können.

 

 
 

Flächennutzungsplan

vorbereitender, behördenverbindlicher Teil eines Bauleitplanes für ein ganzes Gemeindegebiet mit der Darstellung von Bodennutzungen, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergeben

 

 
 

Funktions- und Wertelemente besonderer Bedeutung

Zustände von Natur und Landschaft, die den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege in besonderem Maße entsprechen

 

 
 

 
 

gebietsfremde Arten

gemäß § 10 BNatSchG wildlebende Tier- und Pflanzenarten, wenn sie in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt

 

 
 

Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)

gemäß § 15 HENatG rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
  • zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas,
  • zur Erhaltung von fließgewässersystemen einschließlich der Talauen oder
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen
erforderlich ist

 

 
 

Grundwasserdargebot

langjährige durchschnittliche gebietsspezifische Grundwasserneubildungsmenge

 

 
 

Grundwasserflurabstand

Abstand zwischen Erdoberfläche und Grundwasseroberfläche bzw. Grundwasserdruckfläche (Oberfläche gespannter Grundwässer)

 

 
 

Grundwasserleiter

grundwasserführende Gesteinsschicht

 

 
 

Grundwasserneubildung

Zugang von infiltriertem Wasser (durch Niederschlagswasser oder Versickerung in Flussauen) zum Grundwasser

 

 
 

Grundwasserverschmutzungs-empfindlichkeit

Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen vor dem Eindringen von Schadstoffen in Abhängigkeit von dem Aufbau der Deckschichten sowie der Vegetation

 

 
 

 
 

Habitat

charakteristischer Wohn- oder Standort (auch Fund- oder Sammelplatz) einer Art (oder Gruppe von Arten)

 

 
  heimische Art

gemäß § 10 BNatSchG eine wildlebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit im Inland hatte oder auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt (auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten)

 

 
 

holozän (=alluvial)

auf das Holozän (= jüngster Abschnitt der Erdgeschichte, der vor ca. 10000 Jahren im Anschluss an die letzte Eiszeit begann und bis heute dauert) bezogen; Bodenablagerungen, die hauptsächlich durch Wasserbewegung / Wassertransport hervorgerufen werden (holozäne Auensedimente) (verändert nach dem Glossar der Internetseite www.rp-kassel.de)

 
 

 
 

Immission

Eintrag von anthropogen bedingten Luftverunreinigungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachgüter (aus dem Glossar der Internetseite www.genres.de entnommen)

 

 
 

Initialpflanzung

Anpflanzung von Gehölzen zur gezielten Entwicklung eines bestimmten Biotops (z. B. Hecke/Gebüsch trockener Standorte mit heimischen Arten oder Auwald)

 

 
 

 
 

Karstgrundwasser

Grundwasser, das sich in den Hohlräumen der Kalksteine bewegt

 

 
 

Keuper

jüngste Epoche der geotektonischen Entwicklung in der Triasperiode vor 205 Mio. Jahren; besteht hauptsächlich aus Tongesteinen, Gipsen und Mergeln

 

 
 

Kluftgrundwasser

Grundwasser, das sich in Gesteinsklüften und Störzonen von Buntsandsteinschichten bewegt

 

 
 

kohärent

zeitlich geordnet, zusammenhängend

 

 
 

Kulturdenkmal

gemäß §§ 2 und 9 HDSchG Sachen, Sachgesamtheiten, oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht

 

 
 

 
 

Landschaftsbild

äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft ohne Betrachtung der Wirkungszusammenhänge; durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaftselemente geprägt

 

 
 

Landschaftshaushalt

Verflechtung und Wirkungsgefüge von unbelebten Geofaktoren (Gestein, Relief, Boden, Wasser, Klima) und Lebewesen in einer Landschaft einschließlich der Austauschprozesse zwischen benachbarten Landschaftsräumen

 

 
 

Landschaftspflege

Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung einer unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten funktions-/leistungsfähigen Landschaft

 

 
 

Landschaftsplan

gemäß § 4 HENatG von den Trägern der Bauleitplanung aufgestellter "Integrierter Fachplan Naturschutz" zur Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karte; ist, soweit geeignet, in den Flächennutzungsplan zu übernehmen

 

 
 

Landschaftsplanung

raumbezogenes Planungsinstrument auf gesetzlicher Grundlage zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege

 

 
 

Landschaftsschutz

Gesamtheit der Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zur Erhaltung, Sicherung und Pflege der natürlichen und kulturellen Eigenart von Landschaften und Landschaftsteilen

 

 
 

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

gemäß § 13 HENatG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erforderlich ist

 

 
 

Leitbilder

regional oder lokal spezifizierte ökologische Ziele und Grundsätze

 

 
 

 
 

Makroklima

Großklima; bezeichnet die für einen größeren Raum (Region oder Kontinent) typische Zusammenfassung der am Boden herrschenden Zustände und Witterungsvorgänge während eines längeren Zeitraums

 

 
 

Muschelkalk

mittlere Epoche der geotektonischen Entwicklung in der Triasperiode vor 215 Mio. Jahren; besteht hauptsächlich aus Kalk im oberen und unteren Muschelkalk (Wellenkalk) und Tonen, Mergeln, Gipsen und Salzen im mittleren Muschelkalk

 

 
 

 
 

nachhaltig

Maß für die Zeitdauer einer Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Sinne des Naturschutzgesetzes; siehe "erheblich"

 

 
 

Naturdenkmal

gemäß § 14 HENatG dienen Naturdenkmale als rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Zwecken und sollen die Eigenart, Seltenheit und Schönheit des Schutzobjektes erhalten

 

 
 

Naturhaushalt

siehe "Landschaftshaushalt"

 

 
 

Naturraum

beliebig großer räumlicher Bereich, der durch naturgesetzlich festgelegte einheitliche Struktur und gleiches Wirkungsgefüge seiner natürlichen Komponenten gekennzeichnet ist

 

 
 

Naturschutzgebiet (NSG)

gemäß § 12 HENatG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebenden Tierarten,
  • wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

erforderlich ist

 

 
 

Neophyten

erst in der Neuzeit eingeschleppte Pflanzenarten; "Neubürger"

 

 
 

 
 

Ökologie

Wissenschaft von den Wechselbeziehungen zwischen den Organismen untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt

 

 
 

Ökosystem

Wirkungsgefüge von Lebewesen und deren Umwelt, das sich aus der Integration und den Wechselbeziehungen der biotischen und abiotischen Elemente untereinander und mit der Umwelt ergibt

 

 
 

 
 

Planfeststellungsverfahren

Verfahren zur Realisierung bestimmter öffentlicher Planungsvorhaben nach dem jeweiligen Fachplanungsrecht (z. B. Allgemeines Eisenbahngesetz) sowie dem Verwaltungsverfahrensgesetz; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einschließlich Umweltverträglichkeit und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; mündet in einem Planfeststellungsbeschluss

 

 
 

Population

gemäß § 10 BNatSchG eine biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen (einer Art)

 

 
 

Porengrundwasser

Grundwasser, das sich in den je nach Gesteinsart unterschiedlich großen Poren der Sedimentablagerungen in Fluss- und Bachauen bewegt

 

 
 

potenziell-natürliche Vegetation

gedachter Vegetationszustand, der sich ohne menschlichen Einfluss auf Grund der standörtlichen Bedingungen und des vorhandenen Arteninventars einstellen würde

 

 
 

prioritäre Arten

die in Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG mit einem * gekennzeichneten Tier- und Pflanzenarten

 

 
 

prioritäre Biotope

die in Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG mit einem * gekennzeichneten Lebensräume

 

 
 

 
 

Regenerationsfähigkeit

Fähigkeit eines Ökosystems, im Rahmen des Stoffkreislaufes und Energieflusses Belastungen oder Schädigungen bis zu einem gewissen Grade wieder auszugleichen

 

 
 

Renaturierung

Rückentwicklung von Landschaftsteilen, z. B. Bächen, in einen naturnahen Zustand mit der Möglichkeit einer natürlichen, ungestörten Weiterentwicklung

 

 
 

Rote Liste

Auflistung von Arten, Pflanzengesellschaften oder Ökosystemtypen, die lokal, regional oder überregional durch anthropogene Einwirkungen ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind

 

 
 

 
 

Schutzgut

gemäß § 2 UVPG (Gesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit) Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Pflanzen- und Tierwelt, Mensch, Kultur- und Sachgüter; die letzten Beiden sind bei der Eingriffsregelungen nicht zu behandeln

 

 
 

Sukzession

zeitliche Aufeinanderfolge von Arten oder Lebensgemeinschaften eines Biotops, die von einem Pionierstadium zu einem sich selbst erhaltenden Stadium des dynamischen Gleichgewichts führt

 

 
 

 
 

Teich

flaches, bis zum Grund durchlichtetes künstlich angelegtes Gewässer

 

 
 

 
 

Umweltqualitätsziele

sachlich und räumlich definierte Ziele über zu erreichende Niveaus der Umweltgüte (z. B. Immissionsgrenzwerte, Grenzwerte bezüglich Grundwasser); auf Betroffene nicht auf Verursacher bezogene Zielaussagen; über Umweltqualitätsstandards in meßbare Indikatoren und zugeordnete Wertniveaus umgesetzt

 

 
 

Umweltschutz

Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen

 

 
 

Umweltverträglichkeitsprüfung

Verfahren zur Beurteilung der voraussichtlichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt, das von der zuständigen Behörde in der Regel auf der Grundlage einer Umweltverträglichkeitsstudie geführt wird; Ergebnisse gehen in die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein

 

 
 

 
 

Vertragsnaturschutz

Instrument zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen; über einen Vertragsabschluss wird sichergestellt, dass der Eigentümer bzw. Pächter einer Fläche bestimmte Nutzungsauflagen zur Entwicklung eines wertvollen Biotops über einen vereinbarten Zeitraum hinweg einhält

 

 
 

 
 

Wasserschutzgebiet (WSG)

gemäß § 19 WHG Gebiete

  • zum Schutz von Gewässern im Interesse bestehender oder geplanter öffentlicher Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen oder
  • zur Anreicherung des Grundwassers oder
  • zur Verhütung des schädlichen Abfließens von Niederschlagswasser sowie des Abschwemmens und des Eintrags von Bodenbestandteilen, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer;

In WSG's können in speziellen Wasserschutzgebietsverordnungen bestimmte Handlungen verboten oder nur beschränkt zugelassen werden.

 

 
 

Weiher

flaches, bis zum Grund durchlichtetes, natürlich entstandenes, stehendes Gewässer