Seit Anfang 2024 gibt es als neues Angebot des städtischen Amtes für Jugend, Familie und Senioren den Verfahrenslotsen.

Verfahrenslotsen haben zwei Funktionen:

  • Sie betreuen junge Menschen (bis zum 27. Geburtstag), die eine Behinderung haben, bei denen eine Behinderung droht oder bei denen der Verdacht darauf besteht sowie deren Eltern bzw. Sorge- und Erziehungsberechtigte.
  • Sie unterstützen die Jugendämter dabei, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX bis 2028 in kommunaler Trägerschaft zusammenzuführen zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

​​Das Angebot ist niedrigschwellig und kostenfrei. Die Verfahrenslotse/innen arbeiten unabhängig und vertraulich und stehen parteiisch an der Seite der jungen Menschen, die sie betreuen. Es besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme.

Was leistet ein Verfahrenslotse/eine Verfahrenslotsin?

  • Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung für Eingliederungshilfeleistungen
  • Unterstützung bei Problemen und Auseinandersetzungen mit beteiligten Behörden
  • Hilfe beim Finden von passenden Leistungen für jeden Einzelfall
  • Konkrete Hilfe beim jeweiligen Anliegen, KEIN Verweisen auf andere Stellen

Die Unterstützung und Begleitung sind punktuell zu einzelnen Anlässen, aber auch dauerhaft möglich.

Auch Netzwerkpartner/innen und sonstige Interessierte können sich melden.

Ziel der Tätigkeit ist auch der Aufbau eines Netzwerks mit Akteur/innen aus dem Bereich Inklusion, Behinderung und Sozialraumarbeit.