Information zur Aufgabenübertragung der Sozialhilfe

Zum 01. April 2024 wurde die zuvor vom Sozial- und Wohnungsamt der Stadt Fulda getragene Aufgabe der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII an den Landkreis Fulda übertragen. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem Bestattungskosten, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur häuslichen Pflege, Hilfen zur Pflege innerhalb von Einrichtungen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Weitere Informationen  finden Sie auf der Website des Landkreises Fulda.

Wohnungs- und Obdachlosenangelegenheiten sowie die Fachstelle Wohnen sind zum 1. April 2024 vom Sozial- und Wohnungsamt der Stadt Fulda in die Zuständigkeit des Amtes für Jugend, Familie und Senioren übergegangen.