Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Der Anspruch auf Wohngeld hängt von drei Faktoren ab, nämlich
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
- der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung
Empfänger bestimmter Sozialleistungen (u. a. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind ebenfalls Haushalte, zu denen ausschließlich Personen rechnen, denen dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (i. d. R. Studenten und Schüler) oder dem § 59 des Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) (i. d. R. Auszubildende) zustehen.
Wohngeld kann als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt werden. Antragsberechtigt für Mietzuschuss sind z. B. Mieter von Wohnraum. Voraussetzung für den Mietzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Antragsberechtigt für Lastenzuschuss sind z. B. Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Auch hier muss der Wohnraum selbst bewohnt und die Belastungen dafür selbst aufgebracht werden.
Ebenfalls antragsberechtigt können Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheime sein, sofern sie weder Hilfe zum Lebensunterhalt noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – beziehen.
Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen, direkt beim Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, persönlich abholen oder telefonisch über die Rufnummer 0661/6006-1090 anfordern. Die üblichen Öffnungszeiten des Bürgerservice sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr.