Definition & Aufgaben

Der Ausländerbeirat ist ein beratendes Gremium der Stadt Fulda, welches direkt von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt Fulda gewählt wird. Er hat zur Aufgabe, deren Interessen gegenüber der Stadtverwaltung und -politik zu vertreten. Dafür ist er unter anderem in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung vertreten und hat dort Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Weiterhin kann er in der Stadtverordnetenversammlung selbst und den Sitzungen des Magistrats gehört werden.

Ansprechpersonen

Mitglieder

Die Mitglieder des Ausländerbeirates sind ehrenamtlich tätig. Sie werden bei der Ausländerbeiratswahl über Listen gewählt. Seit der letzten Wahl im Frühling 2021 sind insgesamt 11 Mitglieder aus der Internationalen Sozialdemokratischen Liste (ISL), der Friedensbrücke und Demokratische Union Fulda (DUF) vertreten. 

Die Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge: 

  • Frau Ivana Atanasova (ISL)
  • Herr Abdel Bayadrah (ISL)
  • Herr Nihat Dalmış 
  • Herr Abdulkerim Demir (ISL)
  • Frau Guelselin Esentuerk 
  • Herr Mahmoud Norozpour (ISL)
  • Frau Dilvin Osman (ISL)
  • Herr Ramandeep Singh (DUF)
  • Herr Ufuk Tekin
  • Frau Elena Varntoumian (ISL)
  • Herr Dr. Naim Wardak (ISL)

Der Vorstand

Der Ausländerbeirat wählt einen eigenen Vorsitzenden sowie stellvertretende Vorsitzende.

Vorsitzender

Abdulkerim Demir
Heinrich-von-Kleist-Str. 14
36043 Fulda
tel: 0661-9013897 / 0152-57953696
mail: auslaenderbeirat.fulda(at)gmail.com
Sprachen: Deutsch, Türkisch, Kurdisch, Englisch, etwas Arabisch

Stellvertretende (gleichberechtigte) Vorsitzende:

  • Frau Dilvin Osman
  • Frau Ivana Atanasova
     

Ausschussbesetzungen

Folgende Mitglieder des Ausländerbeirats vertreten das Gremium unter anderem bei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse, sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH):

Stadtverordnetenversammlung: Herr Demir und stellvertretend Frau Atanasova sowie Herr Dr. Wardak

Haupt- und Finanzausschuss: Herr Wardak und stellvertretend Herr Dalmis

Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Digitales: Herr Bayadrah und stellvertretend Herr Singh

Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung und Klimaschutz: Herr Dr. Wardak und stellvertretend Herr Dalmis

Schul-, Kultur-und Sportausschuss: Herr Dalmis und stellvertretend Frau Varntoumian

Ausschuss für Soziales, Familien und Jugend: Herr Norozpour und stellvertretend Frau Esentuerk

Vertretung bei der AGAH: Frau Osman und stellvertretend Herr Demir und Frau Esentuerk

Beirat der JVA (Justizvollzugsanstalt): Herr Dalmis und stellvertretend Herr Norozpour

Jugendhilfeausschuss: Herr Wardak und stellvertretend Herr Bayadrah

Friedhofskommission: Herr Ufuk und stellvertretend Herr Dr. Wardak

(Stand 13.02.2023)


Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Ausländerbeirates ist bei der Fachstelle Vielfalt und Teilhabe der Stadt Fulda angesiedelt. Diese bietet ihm logistische Unterstützung, übernimmt Teile der Schriftführung und ist Bindeglied zwischen dem Gremium und der Stadtverwaltung. Derzeit hat Anna-Lena Kökgiran die Geschäftsführung inne. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

Sitzungen und Protokolle

Die Mitglieder des Ausländerbeirates tagen in der Regel etwa alle sechs Wochen. Die Sitzungen sind öffentlich – alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können als Gäste teilnehmen. Die Tagesordnung wird mittwochs vor der jeweiligen Sitzung auf den Fuldaer Stadtseiten im Marktkorb veröffentlicht.

 

 

Hier finden Sie die Ergebnisprotokolle der Sitzungen des Ausländerbeirates von 2022/2023:

Protokoll vom 21.02.2022

Protokoll vom 25.04.2022

Protokoll vom 20.06.2022

Protokoll vom 08.12.2022

Protokoll vom 13.02.2023

Protokoll vom 24.04.2023

Protokoll vom 21.06.2023

Protokoll vom 12.09.2023

Protokoll vom 19.12.2023

Protokoll vom 27.02.2024

Rechtliche Grundlagen

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Ausländerbeiräte von hessischen Städten sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. Lesen Sie hier den entsprechenden Auszug von § 84 bis § 88.


Hessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005,
geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. 2010 I S. 119)
letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318)

§ 84 Einrichtung
In Gemeinden mit mehr als 1 000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist ein Ausländerbeirat einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose. In anderen Gemeinden kann ein Ausländerbeirat eingerichtet werden; die Einrichtung ist in der Hauptsatzung zu regeln. Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirats entfällt, wenn eine Kommission zur Integration der ausländischen Einwohner (Integrations-Kommission) nach Maßgabe des § 89 gebildet wird.

§ 85 Zusammensetzung
Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens siebenunddreißig Mitgliedern. Die maßgebliche Zahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung bestimmt.

§ 86 Wahl und Rechtsstellung der Mitglieder
(1) Die Mitglieder des Ausländerbeirats werden von den ausländischen Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Das Nähere des Wahlverfahrens regelt das Hessische Kommunalwahlgesetz. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl nicht statt; die Einrichtung des Ausländerbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit. Entsprechendes gilt für die restliche Dauer der laufenden Wahlzeit, wenn der Ausländerbeirat in Folge des Ausscheidens von Vertretern nur noch weniger als drei Mitglieder hat. Im Fall des Satz 3 ist die Gemeinde verpflichtet, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit des Ausländerbeirats eine Integrations-Kommission zu bilden. Entsprechendes gilt im Fall des Satz 4 für die restliche Dauer der Wahlzeit des Ausländerbeirats.
(2) Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
(3) Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Abs. 2 Satz 2 gilt für die Wählbarkeit entsprechend.
(4) Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind unter den Voraussetzungen des Abs. 3 auch Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,

  1. 1. die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder
  2. 2. die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

(5) § 31, § 32 Abs. 2, §§ 33, 37 und § 65 Abs. 2 gelten entsprechend.
(6) Die Mitglieder des Ausländerbeirats sind ehrenamtlich Tätige im Sinne der §§ 24 bis 26 und des § 27; Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Aufsichtsbehörde. § 35 Abs. 1 und § 35 a gelten entsprechend.

§ 87 Wahl des Vorsitzenden, Geschäftsgang
(1) Der Ausländerbeirat wählt in seiner ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Nach Ablauf der Wahlzeit führt der bisherige Vorsitzende seine Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorsitzenden weiter.
(2) Der Ausländerbeirat tritt zum ersten Mal binnen sechs Wochen nach der Wahl zusammen; die Ladung erfolgt durch den bisherigen Vorsitzenden des Ausländerbeirats. Für die erste Sitzung nach der Einrichtung eines Ausländerbeirats gelten § 56 Abs. 2 und § 57 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Der Ausländerbeirat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Form der Ladung und die Sitz- und Abstimmungsordnung, durch eine Geschäftsordnung. Ist eine Geschäftsordnung nicht vorhanden oder enthält diese keine erschöpfenden Regelungen, gelten die für den Geschäftsgang der Gemeindevertretung maßgeblichen Vorschriften dieses Gesetzes und die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung entsprechend.



§ 88 Aufgaben, Befugnisse
(1) Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
(2) Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann der Ausländerbeirat Anträge an die Gemeindevertretung richten; § 58 Abs. 5 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.


Die Hessische Gemeindeordnung enthält an anderer Stelle weitere Bestimmungen, die unter anderem auch für Ausländerbeiräte gelten. Das betrifft insbesondere § 24 (Verschwiegenheitspflicht), § 24a (Ordnungswidrigkeiten), § 25 (Widerstreit der Interessen), § 26 (Treuepflicht), § 27 (Entschädigung), § 28 (Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung), § 31 (Ausschluss vom Wahlrecht), § 32 (Passives Wahlrecht), § 33 (Nachträglicher Fortfall der Wählbarkeit), § 35 (Unabhängigkeit), § 35a (Sicherung der Mandatsausübung), § 37 (Hinderungsgründe), § 56 (Einberufung), § 57 (Vorsitzender), § 65 (Zusammensetzung) und § 148 (Maßgebliche Einwohnerzahl).

Regelungen für Ausländerbeiräte auf Kreisebene finden sich wiederum in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) unter § 4b.

Gremieninformationssystem

Weitere Informationen, wie z. B. Tagesordnung, Anträge und Anfragen können Sie unserem Gremieninformationssystem entnehmen.

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