Projektverlauf

Die Gestaltanalyse ist abgeschlossen

2020 wurde das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner aus Würzburg mit der Erarbeitung der Gestaltungssatzung für das gründerzeitliche Bahnhofsviertel beauftragt. In einem ersten Schritt wurde der Bestand im Untersuchungsgebiet aufgenommen und die örtliche Baustruktur wie auch die Gestaltungselemente analysiert. Auf dieser Grundlage sollen als nächstes Gestaltungsleitlinien formuliert und die verbindlichen Regeln zur Bewahrung des baukulturellen Erbes erarbeitet werden.

Gestaltanalyse Bahnhofsviertel


Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für das gründerzeitliche Bahnhofsviertel

Die Stadt Fulda beabsichtigt die Erstellung einer Gestaltungssatzung für das gründerzeitliche Bahnhofsviertel. Neben der allgemeinen „Gestaltungssatzung“ vom 20.02.2006 ist für den Bereich des Bahnhofsviertels eine detailliertere Gestaltungssatzung notwendig, die mit der rechtskräftigen Erhaltungssatzung harmoniert und Grundsätze für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung festlegt. 

Gestaltungssatzung der Stadt Fulda


Erhaltungssatzung gründerzeitliches Bahnhofsviertel

 

Am 21.10.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung die „Satzung der Stadt Fulda zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt im gründerzeitlichen Bahnhofsviertel“ beschlossen, die am 26.11.2019 ortsüblich bekanntgemacht wurde und damit in Kraft getreten ist.

 

Mit der Satzung soll das noch vorhandenen typischen Ortsbild geschützt und erhalten werden, indem Rückbau, Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Auch baugenehmigungsfreie Maßnahmen wie beispielsweise Fassadensanierung oder Erneuerung von Dächern sind im Gebiet der Erhaltungssatzung damit genehmigungspflichtig.

Erhaltungssatzung gründerzeitliches Bahnhofsviertel