Projektantrag Demokratieförderung

Allgemeine Informationen
Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle.

Gefördert werden nichtstaatliche gemeinnützige Vereine und Organisationen.
Das geplante Projekt sollte mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
1. Förderung einer aktiven demokratischen Zivilgesellschaft
2. Bekämpfung von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
3. Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe gesellschaftlich benachteiligter Personengruppen (wie z. B. Migrant*innen, ethnische Minderheiten, sowie homo-, trans-, bi- und intersexuelle Menschen)
4. Förderung der Selbstbehauptungsfähigkeit von Menschen mit dem Ziel diese gegen Ideologien gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu immunisieren
5. Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens (sofern keine gleichzeitige Förderung durch die Integrations-Förderrichtlinie der Stadt Fulda gegeben ist und ein weiteres der o. g. Themen abgedeckt ist).
Bestandteile der Förderung können unter anderem Material, Honorare, Raummieten, Publikationen, etc. sein.


In der Regel…
• dürfen Referenten-/Künstler-Honorare für zweistündige Veranstaltungen bis zu 1.000 Euro betragen.
• werden keine Pauschalen für Verwaltungs- und Administrationskosten gefördert.
• werden keine Mieten eigener Räumlichkeiten gefördert.
• wird kein Personalcatering gefördert.
• werden keine Anfahrtskosten für Teilnehmende gefördert.

Mögliche Projektträger bestätigen mit der Unterschrift unter die Interessensbekundung, dass sie
1. sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten,
2. ihr Projekt diskriminierungsfrei in Bezug auf alle im weiteren Verlauf unter „Themenschwerpunkt“ benannten Personengruppen bewerben und durchführen; dies betrifft insbesondere die Auswahl barrierefreier Räumlichkeiten. Ausnahmen beziehen sich auf Projekte, die sich aus fachlich-inhaltlichen Gründen nur an eine gezielte Personengruppe richten (z.B. reine Frauen-/Männerprojekte; Projekte für Kinder), sowie auf den Ausschluss von Personen oder Personengruppen, denen mit guten Gründen unterstellt werden kann, dass sie die Absicht haben, die geförderte Veranstaltung zu stören.
Wenn Projektträger*innen sich nicht in der Lage sehen, ihr Projekt diskriminierungsfrei durchzuführen, so bietet die Koordinierungs- und Fachstelle eine Beratung an, um das Projekt doch diskriminierungsfrei umsetzen zu können. Wenn ein Projekt trotz dieser Beratung nicht diskriminierungsfrei durchzuführen ist, kann das Projekt in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Begleitausschuss dennoch gefördert werden. Es muss jedoch mit einer deutlichen Reduzierung der Förderung gerechnet werden.

Nicht förderfähig sind alkoholische Getränke, Baumaßnahmen sowie Maßnahmen und Projekte, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der partei- oder gewerkschaftsinternen Schulung oder der Erholung oder Touristik dienen.

Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit (im Downloadbereich) bevor Sie das Formular ausfüllen.



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