Verkehrsregelung Weihnachtsmarkt 2023

Sperrung Friedrichstraße bis 4. Januar 2024 / Regelung Liefer- und Anwohnerverkehr 

FULDA, 14. November 2023: Auch in diesem Jahr erstreckt sich der Weihnachtsmarkt bzw. der Winterwald auf die Friedrichstraße. Hierfür wird die Friedrichstraße ab der Einmündung Schlossstraße / Pauluspromenade von Samstag, 18. November 2023 bis zum Mittwoch, 04. Januar 2024 voll gesperrt und zu einer Fußgängerzone erklärt. Der gesperrte Bereich erstreckt sich bis zum Hotel Platzhirsch.

Aus Sicherheitsgründen kann ein Befahren der Friedrichstraße für Liefertätigkeiten nur dann stattfinden, wenn der Weihnachtsmarkt geschlossen ist und sich dort keine Besucher mehr befinden.

Ab dem 24. November 2023 gelten daher folgende Lieferzeiten für Gewerbetreibende sowie für berechtigte Bewohner (mit Bewohner-Parkausweis) und für Personen, die die dortigen Schwerbehinderten-Parkplätze anfahren möchten:

So – Do        21.15 Uhr bis 10.00 Uhr
Fr – Sa         22.30 Uhr bis 10.00 Uhr

In den Tagen davor kann noch zeitlich uneingeschränkt geliefert werden. Die Ein- und Ausfahrt für die Lieferverkehre kann über die Nonnengasse erfolgen, die Einbahnstraßenregelung wird dafür aufgehoben. Gleiches gilt für die Mittelstraße über die Brauhausstraße kommend.

Generell wird das Befahren der Nonnengasse nur Bewohnern mit Bewohner-Parkausweis, Lieferverkehren und Personen, die die dortigen Schwerbehinderten-Parkplätze anfahren möchten, gestattet sein.

Die Lieferzeiten für die sonstigen Bereiche des Weihnachtsmarktes inklusive Buttermarkt und Markstraße werden ebenfalls an dessen Öffnungszeiten angepasst und wie folgt festgelegt:

Mo – Sa 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Zusätzliche Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen:
  • Bonifatiusplatz
  • Robert-Kircher Straße Höhe Mittelstraße
  • Rabanusstraße Höhe Jerusalempark