NEU: Schülerticket Hessen

Karten für Schuljahresbeginn müssen bis zum 3. Juli bestellt werden

Ab dem 01.08.2017 gibt es das Schülerticket Hessen, mit dem Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende die Busse und Bahnen in ganz Hessen und zu allen dargestellten Haltepunkten über die Landesgrenze hinaus nutzen können.

Übersichtskarte Gültigkeitsbereich Schülerticket Hessen


Die Stadt Fulda wird das Schülerticket Hessen für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die im Linienverkehr (zurzeit CCk oder CC) befördert werden, ab dem Schuljahr 2017/2018 über den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass der Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes nicht verändert wurde. Eine Änderung des Schulgesetzes durch das Land Hessen ist derzeit nicht vorgesehen.

Alle übrigen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden können das Schülerticket Hessen im freien Verkauf an den bekannten Verkaufsstellen zum Preis von 365,00 € pro Jahr erwerben.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass unabhängig von dem tatsächlichen Zeitraum der Sommerferien, das Schuljahr zum 01. August beginnt und am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres endet (§ 57 Hessisches Schulgesetz). Für die Erstattung der Fahrtkosten durch das Schul- und Sportamt  wird dieser Zeitraum zugrunde gelegt.


Wichtige Hinweise für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler:

  • Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 neu aufgenommen werden bzw. auf eine weiterführende Schule wechseln, sollen den Antrag auf Übernahme von Beförderungskosten schnellstmöglich über die aufnehmende Schule stellen. Für Schülerinnen und Schüler, die die zuständige nächstgelegene Schule besuchen stellt die Stadt Fulda über den Rhein-Main-Verkehrsverbund das Schülerticket Hessen zur Verfügung. Alle anderen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler können das Schülerticket Hessen im freien Verkauf bei den zuständigen Verkaufsstellen ab dem 01.06.2017 zum Preis von 365,00 € pro Jahr erwerben. Es erfolgt nach § 161 Hessisches Schulgesetz eine halbjährlich rückwirkende Kostenerstattung über die Stadt Fulda. Bitte die gesetzliche Regelung bezüglich des Schuljahresbeginns beachten.
     
  • Letzte Frist für Kartenbestellungen zum 01.08.2017 ist der 03.07.2017. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Bestelldaten den Verkehrsträgern erst nach diesem Zeitpunkt vorliegen, erhalten die Tickets nicht mehr rechtzeitig zum Schuljahresbeginn.
     
  • Die Erstellung der Tickets erfolgt über eine zentrale Stelle des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Von dort werden die Tickets direkt an die Adresse der Antragsteller/-innen versandt.
     
  • Bei Schul- oder Wohnortwechsel endet der Beförderungsanspruch. Es ist in jedem Fall ein neuer Antrag über die Schule zu stellen.
     

Verlust oder Beschädigung des Fahrausweises:

Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrausweises stellen die zuständigen Verkehrsträger gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € ein neues Ticket aus und das bisherige wird automatisch gesperrt. Weitere Informationen zum Schülerticket Hessen erhalten Sie unter www.schuelerticket.hessen.de  und auf der Internetseite der RhönEnergie Fulda unter www.re-fd.de

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Magistrat der Stadt Fulda
Schul- und Sportamt
Schlossstraße 4-6
36037 Fulda


Telefon: 0661 102-1403, 102-1407
Fax:      0661 102-2403 und 102-2407

E-Mail: schulen(at)fulda.de