Lockerung der Einschränkungen bei Bürgerhäusern
Im Zuge der allgemeinen Lockerungen nach den coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten nun seit Montag, 6. Juli, auch neue Regelungen für die städtischen Bürgerhäuser.
Demnach sind dort die sogenannten Tröster (Trauergesellschaften) sowie das Kegeln auf den in einigen Häusern vorhandenen Bahnen – jeweils unter zwingender Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygienebestimmungen – wieder zugelassen.
Für sonstige Veranstaltungen, Familienfeiern und Musikproben (Orchester, Chor usw.) bleiben die Bürgerhäuser aus sachlichen und organisatorischen Gründen noch - zunächst bis zum 30. August 2020 – geschlossen.