Lockerung der Einschränkungen bei Bürgerhäusern

Die Bürgerhäuser der Stadt (wie hier in Haimbach - Archivbild) können wieder umfangreicher genutzt werden. Foto: Stadt Fulda

Kegeln und "Tröster" ab 6. Juli wieder möglich / Für sonstige Veranstaltungen bleiben die Bürgerhäuser weiter geschlossen

Im Zuge der allgemeinen Lockerungen nach den coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten nun seit Montag, 6. Juli, auch neue Regelungen für die städtischen Bürgerhäuser.

Demnach sind dort die sogenannten Tröster (Trauergesellschaften) sowie das Kegeln auf den in einigen Häusern vorhandenen Bahnen – jeweils unter zwingender Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygienebestimmungen – wieder zugelassen.

Für sonstige Veranstaltungen, Familienfeiern und Musikproben (Orchester, Chor usw.) bleiben die Bürgerhäuser aus sachlichen und organisatorischen Gründen noch - zunächst bis zum 30. August 2020 – geschlossen.