Konzeptvergabe für den Waidesgrund läuft

Noch liegt das Areal zwischen Zieherser Weg, Ochsenwiese und Waidesgraben brach. Doch in absehbarer Zeit soll dort die Bebauung beginnen. Foto: Stadt Fulda

Gemeinwohlorientierte Investoren im Blick / Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben

FULDA,  (br/jo). Eine aktuelle Prognose zum Wohnraumbedarf für die Stadt Fulda beschreibt einen Bedarf von etwa 3000 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030. Um der Nachfrage gerecht zu werden, ist die Mobilisierung von Baulandreserven notwendig. Ein wichtiger Bestandteil zur Deckung des Wohnraumbedarfs in Zentrumsnähe ist das Areal der ehemaligen Kleingartenanlage „Waidesgrund“. Noch bis zum Jahresende läuft die Bewerbungsfrist im Rahmen der sogenannten Konzeptvergabe für die Bebauung des Areals.

Auf dem Waidesgrund soll ein neues Wohnquartier in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum und zum Bahnhof mit rund 300 Wohneinheiten entstehen. Um dem steigenden Bedarf an sozialen und bezahlbaren Wohnungen entgegen zu wirken, soll ein Anteil der Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden entstehen.

Die Bauleitplanung allein reicht nicht aus, um besondere städtebauliche, architektonische, nutzungsbezogene und soziale Qualitäten von Bauprojekten zu sichern. Bei der Konzeptvergabe handelt es sich um einen Verfahrensschritt, der zwischen der Bauleitplanung und der Projektentwicklung angesiedelt ist und welcher hilft, eine Lücke bei der Qualitätssicherung stadtplanerischer Prozesse zu schließen.

Die Stadt Fulda beabsichtigt daher, die Grundstücke auf dem Areal (Bebauungsplan Nr. 186 „Waidesgrund“) nach einer vorgeschalteten Konzeptvergabe an interessierte Bewerberinnen und Bewerber im Erbbaurecht zu vergeben und wendet sich insbesondere an Unternehmen, die in ihrer Unternehmensstruktur nicht ausschließlich auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und die Gemeinwohlorientierung fokussieren.

Das neue Wohnquartier hat eine Gesamtfläche von rund drei Hektar. Die jeweiligen Baufelder sind derzeit noch nicht als einzelne Grundstücke ausgemessen. Die im Folgenden beschriebenen Grundstücksgrößen sind nur ungefähre Angaben und können im Zuge der Ausmessung variieren.

Baufeld 01: ca. 5050 Quadratmeter, Baufeld 02: ca. 4730 Quadratmeter, Baufeld 03: ca. 4800 Quadratmeter, Baufeld 04: ca. 4780 Quadratmeter und Baufeld 05: ca. 2110 Quadratmeter.

Ziel der Konzeptvergabe ist der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen, die eine Bauerrichtungsverpflichtung und eine anteilige Mietpreisbindung enthalten. Die Verhandlungen zu den einzelnen Grundstücken erfolgen mit Interessenten, die anhand der Angaben eines Bewerberbogens, eines eingereichten städtebaulichen Entwurfes sowie von eingereichten Referenzprojekten und weiteren Eignungskriterien in der ersten Stufe des Verfahrens ausgewählt werden und eine Grundstücksreservierung erhalten. Diese können sodann im Rahmen der zweiten Stufe in Zusammenarbeit mit der Stadt Fulda Entwürfe erarbeiten, die in Werkstattgesprächen mit den anderen Teilnehmern architektonisch aufeinander abgestimmt werden.

Die Interessenten für das Areal „Waidesgrund“ können sich in der ersten Stufe bis zum 29. Dezember 2021 durch die Einreichung aller geforderten Unterlagen bewerben.

Der Ausschreibungstext und weitere Bewerbungsunterlagen zur Konzeptvergabe können bei der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) eingesehen und heruntergeladen werden. 
Hier geht es zu den Bewerbungsunterlagen