Worum geht es?

Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 850 WahlhelferInnen in 80 Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren. 

Machen auch Sie mit, und helfen Sie bei einer der bevorstehenden Wahlen und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!

Welche Voraussetzungen gibt es?

Um bei der Europawahl als Wahlhelfer/in zu unterstützen, müssen Sie:

  • das 16. Lebensjahr vollendet, 
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit, sowie
  • ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.

Was ist ein Wahlvorstand?

Jeder Wahlvorstand besteht aus 7 bis 9 Mitgliedern.

  • 1 WahlvorsteherIn der/die die Tätigkeit des Wahlvorstandes leitet und die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder verteilt
  • 1 stellv. WahlvorsteherIn
  • 1 SchriftführerIn, verantwortlich für die Erstellung der Wahlniederschrift
  • 1 stellv. SchriftführerIn
  • 3-5 BeisitzerInnen die u.a. folgende Aufgaben haben: Ausgabe der Stimmzettel, Unterstütztung bei der Auszählung und die gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses

Unserer Wahlhelfer werden bestmöglich auf den Wahltag vorbereitet. Je nach Funktion erhalten Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld von 25,00 Euro bis zu 60,00 Euro. Gerne können Sie auch zusammen mit Freunden oder im Verein ein Wahllokal übernehmen. Sprechen Sie uns auf Ihre Wünsche an!

Der Wahltag

Alle Wahllokale sind von 08:00 - 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Es müssen stets mindestens 3 MitgliederInnen des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Einsatzzeit wird mit dem/der WahlvorsteherIn abgestimmt. Ab 18:00 Uhr zählen alle Mitglieder des Wahlvorstandes gemeinsam die Stimmen aus. 

Machen Sie mit!

Gerne bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch an. Sie erhalten in jedem Fall eine persönliche Einberufung mit weiteren Informationen. Grundsätzlich ist die Wahlberechtigung am Wahltag Voraussetzung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bewerbung als Wahlhelfer

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