Warum wurde ich zum Wahldienst einberufen?
Wir benötigen bei jeder Wahl ca. 850 Helfer zur Durchführung. Unsere Wahlhelfer sind zum Teil schon viele Jahre aktiv und helfen uns einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zu allen bisherigen Wahlhelfern wählen wir zu jeder Wahl per Zufallsprinzip aus dem Melderegister weitere wahlberechtigte Personen aus, die zum Wahldienst einberufen werden. Durch die Besetzung der Wahlvorstände mit erfahrenen und neuen Wahlhelfern ist am Wahltag ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.
Wie lange dauert mein Wahldienst?
Die Wahlhelfer werden durch den Wahlvorsteher in zwei Schichten eingeteilt (07:30 - 13:00 und 12:30 bis 18:00). Nach 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur Auszählung im Wahllokal zusammentreffen. Die Auszählung dauert je nach Wahl unterschiedlich lange jedoch fast nie mehr als eine Stunde. Im Anschluss werden die Wahlunterlagen durch den Wahlvorsteher, sowie Schriftführer und weitere Freiwillige, im Bürgerbüro abgegeben.
Welchen finanziellen Ausgleich erhalte ich?
Unsere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld, welches nach der Funktion im Wahlvorstand gestaffelt ist. Beisitzer erhalten 25,00 Euro, die beiden Schriftführer 30,00 Euro, stellv. Wahlvorsteher 35 Euro und Wahlvorsteher 50,00 Euro.
Was mache ich, wenn ich den Wahldienst nicht übernehmen kann?
Wir benötigen in jedem Fall eine schriftliche Begründung, wenn Sie Ihren Wahldienst nicht ausführen können. Bitte fügen Sie der Begründung immer Nachweise bei. Falls Sie kurzfristig ausfallen sollten, bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung, damit wir Ersatz für Sie finden können
Gibt es noch weitere Schulungstermine?
Wenn Ihnen Ihr Schulungstermin zeitlich nicht passt, sprechen Sie uns bitte an. Wir können Ihnen sicher einen anderen Schulungstermin anbieten oder die Schulungsunterlagen zukommen lassen.
Ihre Rückantwort als Wahlhelfer*in
Nutzen Sie für Ihre Rückantwort unser unten stehndes Onlineformular. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Antwortschreiben per Fax an uns zu senden (0661 102 2194) oder den Postweg zu nutzen. Für die Postantwort ist die korrekte Adresse bereits auf dem Antwortschreiben eingetragen. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
- Falls Sie keine Möglichkeit haben, das Wahlehrenamt am Wahltag auszuführen, benötigen wir eine schriftliche Absage mit entsprechender Begründung. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben entsprechende Nachweise bei.