Sterbe­fall

Ein Mensch ist gestorben.
Das nennt man auch:
Sterbe­fall.

Ist zum Beispiel ein Verwandter von Ihnen gestorben?
Das müssen Sie beim Standes­amt melden.
Beim Standes­amt bekommen Sie dann eine Sterbe­urkunde.
Hier bekommen Sie alle Informationen zur Sterbe­urkunde.

Was ist eine Sterbe­urkunde?

Eine Sterbe­urkunde ist ein wichtiges Dokument.

Auf der Sterbe­urkunde
stehen Informationen über den toten Menschen.

Zum Beispiel:

  • Der Vor­name von dem toten Menschen.
  • Der Nach­name von dem toten Menschen.
  • Wann der Mensch gestorben ist.

Wer meldet den Sterbe­fall beim Standes­amt?

Das kommt darauf an:
Wo ist der Mensch gestorben?
Ist der Mensch in einer öffentlichen Einrichtung gestorben?
Zum Beispiel in einem Kranken­haus?
Oder in einem Senioren­wohn­heim?
Dann melden die Mitarbeiter von der Einrichtung den Sterbe­fall.
Die Mitarbeiter von der Einrichtung
melden den Sterbe­fall bei dem Standes­amt.
Dann macht das Standes­amt
eine Sterbe­urkunde für den toten Menschen.
Die Sterbe­urkunde müssen Sie dann im Bürger­büro abholen.

Ist der Mensch zu Hause gestorben? Und kümmert sich ein Bestatter um die Beerdigung?

Bestatter planen Beerdigungen.

Deshalb kümmern sich Bestatter
auch um wichtige Dokumente bei einem Sterbe­fall.

Dann meldet der Bestatter den Sterbe­fall bei dem Standes­amt.
Dann macht das Standes­amt
eine Sterbe­urkunde für den toten Menschen.
Die Sterbe­urkunde bekommen Sie dann vom Bestatter.

Ist der Mensch zu Hause gestorben? Und möchten Sie sich selbst um die Beerdigung kümmern?

Dann müssen Sie den Sterbe­fall bei dem Standes­amt melden.
Sie müssen den Sterbe­fall spätestens nach 3 Werk­tagen melden.
Dafür müssen Sie dem Standes­amt wichtige Dokumente geben.

Informationen zu diesen Dokumenten
finden Sie weiter unten.

Dann macht das Standes­amt eine Sterbe­urkunde für den
toten Menschen.
Dann bekommen Sie die Sterbe­urkunde vom Standes­amt.

Wofür brauchen Sie eine Sterbe­urkunde?

Die Sterbe­urkunde brauchen die Verwandten von dem toten Menschen.
Nur mit einer Sterbe­urkunde können die Verwandten:

  • das Bank­konto von dem toten Menschen kündigen
  • Verträge von dem toten Menschen kündigen.
    Zum Beispiel:
    Handy­verträge.
    Oder Miet­verträge.
  • Sonst müssen die Verwandten von dem Toten die Verträge weiter bezahlen.
  • wichtigen Ämtern Bescheid sagen.
    Zum Beispiel:
    Der Renten­kasse.
    Oder dem Sozial­amt.

Welche Dokumente brauchen Sie für eine Sterbe­urkunde?

Möchten Sie dem Standes­amt einen Sterbe­fall melden?
Dann müssen Sie diese Dokumente im Standes­amt abgeben.
Soll ein Bestatter für Sie den Sterbe­fall melden?
Dann muss der Bestatter diese Dokumente im Standes­amt abgeben.

Sie brauchen diese Dokumente von dem toten Menschen:

  • Einen Nach­weis über den letzten Wohn­sitz
    Das heißt:
    Die Stadt Fulda will wissen:

    Wo hat der tote Mensch zuletzt gewohnt?

    Das steht zum Beispiel
    auf dem Personal­ausweis.
    Deshalb ist der Personal­ausweis
    ein Nach­weis über den letzten Wohn­sitz.
  • Einen Toten­schein.

    Das heißt:
    Ein Arzt muss den toten Menschen untersuchen.
    Dann füllt der Arzt den Toten­schein aus.
    Auf dem Toten­schein steht:

    An diesem Datum ist der Mensch gestorben.
    Und zu dieser Uhr­zeit.
    Und woran der Mensch gestorben ist.

Sie brauchen auch verschiedene Urkunden.

Dabei ist wichtig:
Wie war der Familien­stand von dem toten Menschen?

Das heißt:
War der tote Mensch zum Beispiel verheiratet?
Oder war der tote Mensch geschieden?

War der tote Mensch ledig?

Ledig heißt:
Der Mensch war nicht verheiratet.

Dann brauchen Sie die Geburts­urkunde
von dem toten Menschen.

War der tote Mensch verheiratet?

Dann brauchen Sie die Ehe­urkunde von dem toten Menschen.

War der tote Mensch öfter verheiratet?

Dann brauchen Sie die letzte Ehe­urkunde.

War der tote Mensch geschieden?

Das steht in seiner Ehe­urkunde.
Die Ehe­urkunde heißt:
Ehe­urkunde mit Auflösungs­vermerk.
Diese Ehe­urkunde brauchen Sie für die Sterbe­urkunde.

War der tote Mensch verwitwet?

Verwitwet heißt:
Der tote Mensch war verheiratet.
Aber dann ist der Ehe­parter von dem toten Menschen gestorben.

Dann brauchen Sie diese 2 Urkunden:

Die Ehe­urkunde von dem toten Menschen.

Und die Sterbe­urkunde von dem Ehe­partner
von dem toten Menschen.

Haben Sie Ausweise von dem toten Menschen?

Zum Beispiel:

  • Einen Personal­ausweis
  • Einen Reise­pass
  • Einen Schwer­behinderten­ausweis

Wann müssen Sie dem Standes­amt einen Sterbe­fall melden?

Sie müssen den Sterbe­fall spätestens nach 3 Werk­tagen melden.

Achtung!

Ein Werk­tag ist ein Tag von Montag bis Samstag.
Ein Sonntag ist kein Werk­tag.
Und ein Feier­tag ist auch kein Werk­tag.

Das sind die Öffnungs­zeiten von dem Standes­amt:

Montag bis Freitag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

In diesen Öffnungs­zeiten können Sie
die wichtigen Dokumente für einen Sterbe­fall abgeben.

Aber:
Viele Menschen sterben.
Und viele Sterbe­fälle werden gemeldet.
Deshalb ist das Standes­amt immer sehr voll.

Möchten Sie einen Termin machen?
Dann melden Sie sich bitte bei dem Bürger­büro.
Die Telefon­nummer ist:
06 61 – 102 11 11.

Die Adresse vom Standes­amt ist:
Stadt­schloss Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Standes­amt ist im Stadt­schloss von Fulda.
Das Standes­amt ist im Erd­geschoss vom Stadt­schloss.
Das Standes­amt hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist an der Schloss­straße.

Wie bekommen Sie noch eine Sterbe­urkunde?

Haben Sie dem Standes­amt einen Sterbe­fall gemeldet?
Und dann haben Sie eine Sterbe­urkunde bekommen?
Jetzt brauchen Sie noch eine Sterbe­urkunde?
Müssen Sie zum Beispiel noch einen Vertrag
von dem toten Menschen auflösen?
Dann müssen Sie ein Formular für die Sterbe­urkunde aus­füllen.
Dieses Formular füllen Sie Zuhause am Computer aus.
Dieses Formular finden Sie hier:
Formular Sterbe­urkunde

Haben Sie keinen Computer?
Oder können Sie nicht gut lesen oder schreiben?

Sie können dieses Formular auch im Bürger­büro aus­füllen.
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Bürger­büro
bei dem Formular.

Wie viel kostet eine Sterbe­urkunde?

Die Sterbe­urkunde kostet 15,00 Euro.

Brauchen Sie noch eine Sterbe­urkunde?
Und die Sterbe­urkunde ist für dieselbe Person?
Dann bezahlen Sie nur noch 7,50 Euro.

Wie können Sie die Sterbe­urkunde bezahlen?

Sie können die Urkunde im Bürger­büro bezahlen.
Sie können das Geld bar bezahlen.
Sie können aber auch mit der EC-Karte bezahlen.

Haben Sie Fragen zu der Sterbe­urkunde?

Dann können Sie sich beim Bürger­büro melden.

Sie können:

  • Das Bürger­büro anrufen.
    Die Telefon­nummer ist: 
    06 61 – 102 11 11
  • Zur Sprech­stunde vom Bürger­büro gehen.
    Die Adresse vom Bürger­büro ist:
    Stadt­schloss
    Schlossstraße 1
    36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Bürger­büro ist im Stadt­schloss von Fulda.
Bürger­büro ist im Erd­geschoss vom Stadt­schloss.
Das Bürger­büro hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist an der Schloss­straße.

Die Sprech­stunden vom Bürger­büro sind:

Montag
Dienstag
Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch


08:00 – 12:00 Uhr

Freitag

08:00 – 15:00 Uhr

Samstag

09:00 – 12:00 Uhr

Machen Sie immer einen Termin für die Sprech­stunde im Bürger­büro.
Den Termin machen Sie am Telefon oder im Bürger­büro.
Die Telefon­nummer ist:
06 61 – 102 11 11

Auf dieser Internet­seite finden Sie Informationen
zu der Termin­vereinbarung im Bürger­büro:
Termin­vereinbarung Bürger­büro