Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird für Personen ausgestellt, deren Einkommen eine gewisse Höchstgrenze nicht übersteigt.

Aktuelle Einkommensgrenzen



Bitte beachten Sie: Die Anträge für einen Wohnberechtigungs-Schein sind beim jeweils zuständigen Sozial- und Wohnungsamt (aktueller Wohnort) zu stellen. 

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda ist der Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda zuständig. Der Bürgerservice ist unter der Rufnummer: 0661 6006-1090 zu erreichen.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Der Anspruch auf Wohngeld hängt von drei Faktoren ab, nämlich

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung

Empfänger bestimmter Sozialleistungen (u. a. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind ebenfalls Haushalte, zu denen ausschließlich Personen rechnen, denen dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (i. d. R. Studenten und Schüler) oder dem § 59 des Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) (i. d. R. Auszubildende) zustehen.

Wohngeld kann als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt werden. Antragsberechtigt für Mietzuschuss sind z. B. Mieter von Wohnraum. Voraussetzung für den Mietzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Antragsberechtigt für Lastenzuschuss sind z. B. Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Auch hier muss der Wohnraum selbst bewohnt und die Belastungen dafür selbst aufgebracht werden.

Ebenfalls antragsberechtigt können Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheime sein, sofern sie weder Hilfe zum Lebensunterhalt noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – beziehen.

Unter den aufgeführten Links können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld ab sofort online stellen. Es stehen sowohl die Anträge zur erstmaligen Beantragung von Wohngeld als auch die Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung von Wohngeld zur Verfügung. Im Laufe des Jahres wird auch der Antrag zur Mitteilung von Änderungen folgen.

Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen, direkt beim Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, persönlich abholen oder telefonisch über die Rufnummer 0661/6006-1090 anfordern. Die üblichen Öffnungszeiten des Bürgerservice sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr.  

Obdachlosenangelegenheiten

Beratung in Obdachlosenangelegenheiten, insbesondere bei drohendem Verlust der Wohnung und Einweisung in Obdachlosenunterkünfte bei drohender bzw. eingetretener Obdachlosigkeit.