Bewohner­park­ausweis

Sie möchten einen Bewohner­park­ausweis bekommen?
Hier bekommen Sie Informationen zum Bewohner­park­ausweis.

Was ist ein Bewohner­park­ausweis?

In der Stadt Fulda gibt es nur wenig Park­plätze.
Deshalb gibt es Bewohner­park­bereiche.
Bewohner­park­bereiche heißt:
Hier dürfen nur Bewohner von der Straße parken.

Dafür müssen Bewohner einen Bewohner­park­ausweis haben.
Den Bewohner­park­ausweis legt man in sein Auto.

Auf dem Bewohner­park­ausweis steht das Nummern­schild von dem Auto.

Das heißt:
Nur für dieses Auto gilt der Bewohner­park­ausweis.

Was muss man bei einem Bewohner­park­ausweis beachten?

  • Jeder Mensch kann nur einen Bewohner­park­ausweis haben.
  • Bewohner­park­ausweise gibt es nur
    für Bewohner­park­bereiche.
    Deshalb müssen Sie prüfen:
    Wohnen Sie in einem Bewohner­park­bereich?
  • Ihr Haupt­wohn­sitz muss in einem Bewohner­park­bereich sein.
    An Ihrem Haupt­wohn­sitz wohnen Sie die meiste Zeit.
    Für einen Neben­wohn­sitz
    können Sie keinen Bewohner­park­ausweis beantragen.
  • Insgesamt können Sie 1 Auto
    auf den Bewohner­park­ausweis schreiben lassen.
  • Das Auto auf Ihrem Bewohner­park­ausweis 
    muss Ihnen gehören oder immer von Ihnen benutzt werden.

Das können Sie unter diesem Link prüfen:
Bewohner­park­liste Stadt Fulda​​​​​​​
Hinweis: Diese Internet­seite ist nicht in Leichter Sprache.

Dafür gibt es aber 2 Ausnahmen

  • Teilen Sie sich ein Auto mit einem Familien­mitglied?

Und gehört dieses Auto dem Familien­mitglied?
Zum Beispiel Ihrem Ehe­partner?

Dann können Sie dieses Auto auch
auf Ihren Bewohner­park­ausweis eintragen lassen.

  • Oder fahren Sie ein Auto von Ihrer Firma?
    Das nennt man: Firmenauto.
  • Und dürfen Sie dieses Firmenauto
    auch privat benutzen?
    Das heißt:
    Auch außerhalb der Arbeitszeit?
  • Dann können Sie dieses Auto auch
    auf Ihren Bewohnerparkausweis eintragen lassen.

Wie bekommen Sie einen Bewohner­park­ausweis?

Möchten Sie einen Bewohner­park­ausweis haben?
Dann müssen Sie im Amt für Straßen­verkehr & Parken einen Antrag ausfüllen.
Den Antrag können Sie nicht zu Hause ausfüllen.

Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter vom Amt für Straßen­verkehr & Parken bei dem Antrag.

Welche Dokumente brauchen Sie für einen Bewohner­park­ausweis?

Für einen Bewohner­park­ausweis brauchen Sie:

  • Ihren Personal­ausweis
  • Den Fahrzeug­schein von Ihrem Auto.

Möchten Sie für eine andere Person einen Bewohner­park­ausweis beantragen?

Dann brauchen Sie von dieser Person eine Einverständnis­erklärung.
In der Einverständnis­erklärung sagt diese Person:
Ich brauche einen Bewohner­park­ausweis.
Aber ich habe keine Zeit.
Deshalb schicke ich eine andere Person.
Diese Person darf für mich
den Bewohner­park­ausweis beantragen.
Und diese Person braucht den Fahr­zeug­schein von dem Auto.

Teilen Sie sich ein Auto mit einem Familien­mitglied?

Und gehört dieses Auto dem Familien­mitglied?
Dann können Sie dieses Auto
auch auf Ihren Bewohner­park­ausweis eintragen lassen.
Dafür brauchen Sie von Ihrem Familien­mitglied
eine Nutzungs­bestätigung.
In der Nutzungs­bestätigung sagt Ihr Familien­mitglied:
Mir gehört das Auto.
Aber:                                              
Ich brauche mein Auto selten.
Deshalb lasse ich oft
eine andere Person mit meinem Auto fahren.
Diese Person darf mein Auto
auf ihrem Bewohner­park­ausweis eintragen lassen.

Fahren Sie ein Auto von Ihrer Firma?

Das nennt man: Firmen­auto.

Und dürfen Sie dieses Firmen­auto auch privat benutzen?
Das heißt:
Auch außerhalb der Arbeits­zeit?
Dann können Sie dieses Auto
auch auf Ihren Bewohner­park­ausweis eintragen lassen.
Dafür brauchen Sie von Ihrem Chef eine Nutzungs­bestätigung.
In der Nutzungs­bestätigung sagt Ihr Chef:
Mir gehört das Auto.
Aber:
Das ist ein Firmen­auto.
Deshalb darf diese Person mein Auto
auf ihrem Bewohner­park­ausweis eintragen lassen.

Wie viel kostet der Bewohner­park­ausweis?

Der Bewohner­parkausweis kostet 90,00 Euro für ein Jahr in der Park­zone 1.
Der Bewohner­parkausweis kostet 75,00 Euro für ein Jahr in der Park­zone 2.
Der Bewohner­parkausweis kostet 50,00 Euro für ein Jahr in der Park­zone 3.
Der Bewohner­park­ausweis gilt ein Jahr lang.
Danach müssen Sie einen neuen Bewohner­park­ausweis beantragen.

Sie wissen nicht in welcher Zone Sie wohnen?
Das können Sie unter diesem Link prüfen:
Bewohner­park­liste Stadt Fulda
Hinweis: Diese Internet­seite ist nicht in Leichter Sprache.

Wollen Sie etwas auf dem Bewohner­park­ausweis ändern?

Sind Sie zum Beispiel umgezogen?
Oder haben Sie ein anderes Auto?
Dann müssen Sie den Bewohner­park­ausweis ändern lassen.
Das kostet 10,00 Euro.
Gehen Sie dafür zum Amt für Straßen­verkehr & Parken.

Öffnungszeiten vom Amt für Straßen­verkehr & Parken:

Montag
Mittwoch
08:30 – 12:30 Uhr

Dienstag
Donnerstag
08:30 – 12:30 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Freitag

08:30 – 13:00 Uhr

Adresse von dem Amt für Straßen­verkehr & Parken:

Amt für Straßen­verkehr & Parken,
Schloss­straße 1
36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Amt für Straßen­verkehr & Parken ist im Stadt­schloss von Fulda
ist im 2. Stock­werk vom Stadt­schloss.
Das Stadt­schloss hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist im Innen­hof vom Stadt­schloss.
Den Innen­hof vom Stadt­schloss erreichen Sie von der Schloss­straße.
Oder von der Paulus­promenade.
Im Innen­hof vom Stadt­schloss ist ein Fahr­stuhl.
Mit dem Fahr­stuhl kommen Sie
in die oberen Stock­werke vom Stadt­schloss.

Haben Sie Fragen zu dem Bewohner­park­ausweis?

Dann können Sie sich bei Nadine Spielberg oder bei Daniela Zacher melden.
Sie arbeiten im Amt für Straßen­verkehr & Parken.
Sie können:

  • Nadine Spielberg anrufen
    Die Telefon­nummer ist:
    06 61 - 102 13 44

    oder
  • Daniela Zacher anrufen
    Die Telefon­nummer ist:
    0661 - 102 13 41

Eine E-Mail schreiben
Die E-Mail-Adresse ist: 
parkausweise@fulda.de

  • Zum Amt für Straßen­verkehr & Parken gehen
    Die Adresse ist:
    Stadt­schloss Fulda
    Zimmer: B-207
    Schloss­straße 1
    36037 Fulda

Barriere­freiheit
Das Amt für Straßen­verkehr und Parken ist im 2. Stock­werk vom Stadt­schloss.
Das Stadt­schloss hat einen barriere­freien Eingang.
Der barriere­freie Eingang ist im Innen­hof vom Stadt­schloss.
Den Innen­hof vom Stadt­schloss erreichen Sie von der Schloss­straße.
Oder von der Paulus­promenade.
Im Innen­hof vom Stadt­schloss ist ein Fahr­stuhl.
Mit dem Fahr­stuhl kommen Sie
in die oberen Stock­werke vom Stadt­schloss.