21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Wohnen Am Ziergraben“ wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vom 14. November 2024bis 16. Dezember 2024 offengelegt. Während dieser Zeit werden der Änderungsentwurf sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Internet veröffentlicht und zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht.