Die Stadt Fulda ist gemäß § 14 Hessische Gemeindeordnung (HGO) berechtigt, ein eigenes Wappen zu führen.
Beschreibung:
Ein gespaltener Schild, in dessen vorderer Hälfte (linke Seite) auf silbernem Grund sich ein schwarzes durchgehendes Kreuz, in dessen hinterer Hälfte (rechte Seite) auf rotem Grund ein grüner Dreiberg befindet, aus dem eine grüne Lilienstaude mit drei weißen Blüten aufwächst. Über dem Schild ist eine fünfzinnige Mauerkrone angeordnet.
Das Wappen ist in verschiedene Bereiche zu unterteilen, wobei jeder eine eigene Bedeutung hat:
Das Wappen ist durch die Satzung zum Schutze des Stadtwappens der Stadt Fulda geschützt. Die Verwendung durch Dritte kann vom Magistrat genehmigt werden.
Helmut Herchenhan