Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte einen Ältestenrat. Nach der Geschäftsordnung besteht er neben dem/r Stadtverordnetenvorsteher/in als dem/r Vorsitzenden aus den stellv. Stadtverordnetenvorstehern/innen, den Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Fraktionen sowie jeweils einem/r Vertreter/in der Parteien/Wählergruppen, die keine Fraktion im Sinne von § 36a Hessische Gemeindeordnung sind. Der Ältestenrat berät den/die Stadtverordnetenvorsteher/in insbesondere bei Fragen über die Auslegung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und unterstützt sie bei der Führung der Geschäfte. Er wird durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion muss er binnen vier Wochen einberufen werden. Seine Sitzungen sind nichtöffentlich.
Vorsitzende in der 16. Wahlperiode (01. April 2006 bis 31. März 2011):
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