Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ einer Stadt. Ihre politische Zusammensetzung wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt bestimmt.
Nach derzeit geltendem Kommunalwahlrecht darf wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet ist.
Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ist festgelegt durch die Einwohnerzahl. In Fulda mit rd. 65.000 Einwohnern besteht sie aus 59 Stadtverordneten.
Die letzte Kommunalwahl fand am 27. März 2011 statt. Das Wahlergebnis mit Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:
CDU | 51,0 % | 30 Sitze | |
SPD | 18,4 % | 11 Sitze | |
Grüne | 17,8 % | 10 Sitze | |
CWE | 4,6 % | 3 Sitze | |
FDP | 3,4 % | 2 Sitze | |
Linke | 3,0 % | 2 Sitz | |
REP | 1,8 % | 1 Sitz |
Die Stadtverordnetenversammlung berät und entscheidet
Weiterhin obliegt ihr die Kontrolle des Magistrats einschließlich der Verwaltung.
Die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung zu einer Angelegenheit werden aufgrund von Anträgen, Vorlagen oder Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen nach deren Beratung durch Abstimmung getroffen.
Die Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, öffentlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Antrags-/Vorlagenberechtigt sind Stadtverordnete, der Magistrat und der Oberbürgermeister.
Beschlüsse sind verbindlich für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung und innerhalb der Stadtgrenze allgemeingültiges Recht. Sie dürfen nicht gegen Bundes- und Landesrecht verstoßen.
Ihrer Kontroll- und Überwachungsbefugnis gegenüber dem Magistrat kommt die Stadtverordnetenversammlung durch Anfragen, Fragen zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen sowie in bestimmten Angelegenheiten durch Akteneinsicht nach.
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Für Besucher ist die Teilnahme auf das Zuhören beschränkt. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für einzelne Angelegenheiten (z.B. Grundstücksangelegenheiten) kann durch Beschluss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Hessische Gemeindeordnung und Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda in der jeweils gültigen Fassung
Weitere Informationen, wie z. B. Tagesordnung, Anträge und Anfragen können Sie unserem Gremieninformationssystem entnehmen.
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Helmut Herchenhan