Fuldaer Ortsrecht

Satzung
der Stadt Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige

Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBl. 2000 I. S. 2), hat die Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2001 folgende Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige beschlossen:

 

§ 1

Verdienstausfall

Ehrenamtlich Tätige erhalten nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 HGO ihren tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt. Der Durchschnittssatz wird auf 30,-- DM (15,-- Euro) je Sitzung festgesetzt. Hausfrauen wird der Durchschnittssatz ohne Nachweis gewährt.

 

§ 2

Fahrtkostenersatz

Tatsächlich entstandene und nachgewiesene Fahrtkosten werden ersetzt. Bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges wird eine Wegstreckenentschädigung nach den jeweils geltenden Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes für anerkannt privateigene Fahrzeuge gewährt. Die Abrechnung erfolgt mit der Auszahlung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung und der eventuellen Erstattung von Verdienstausfall vierteljährlich.

 

§ 3

Aufwandsentschädigung

(1)
Eine Aufwandsentschädigung erhalten:
       

EURO

  a) Stadtverordnete
360,-- DM
monatlich
(180,--)
  b) Ehrenamtliche Stadträte/innen
900,-- DM
monatlich
(450,--)
  c) Die Schriftführer/innen der Stadtverordnetenversammlung/Ausschüsse soweit es sich um städtische Bedienstete handelt
360,-- DM
monatlich
(180,--)
  d)

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Ausschüsse, der Ortsbeiräte, der Kommissionen/Beiräte und der Beisitzer/innen im Widerspruchsausschuss

40,-- DM
je Sitzung
(20,--)
  e)

Mitglieder der Regionalen Planungsversammlung

70,-- DM
je Sitzung
(35,--)
  f) Bezirksvorsteher/innen
180,-- DM
monatlich
(90,--)
(2) Die Aufwandsentschädigungen nach Abs. 1 erhöhen sich um
  a) für den/die Stadtverordnetenvorsteher/in
540,-- DM
monatlich
(270,--)
  b) für seine/ihre Stellvertreter/innen
240,-- DM
monatlich
(120,--)
  c)

für den/die Vorsitzenden/e des Haupt- und Finanzausschusses

300,-- DM
monatlich
(150,--)
  d) für die sonstigen Ausschussvorsitzenden
240,-- DM
monatlich
(120,--)
  e) für die Fraktionsvorsitzenden - Sockelbetrag
300,-- DM
monatlich
(150,--)
    zuzügl. pro Fraktionsmitglied
10,-- DM
monatlich
(5,--)
  f) für die stellv. Fraktionsvorsitzenden (je angefangene 10 Mitglieder 1 Vertreter/in)
100,-- DM
monatlich
(50,--)
  g) für die Ortsvorsteher/innen in den Stadtteilen  
    bis 200 Einwohner/-innen
360,-- DM
monatlich
(180,--)
    von 201 -
400
Einwohner/-innen
480,-- DM
monatlich
(240,--)
    von 401 -
600
Einwohner/-innen
600,-- DM
monatlich
(300,--)
    von 601 -
800
Einwohner/-innen
720,-- DM
monatlich
(360,--)
    von 801 -
1000
Einwohner/-innen
840,-- DM
monatlich
(420,--)
    über
1000
Einwohner/-innen
1.080,-- DM
monatlich
(540,--)
    Für die Höhe der Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher/innen ist die Einwohnerzahl maßgebend, die vom statistischen Amt der Stadt vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres festgestellt worden ist.
  h)

für den/die Vorsitzenden/e des Ausländerbeirates und des Naturschutzbeirates

120,-- DM
monatlich
(60,--)
(3)

Trifft eine der in Abs. 1 und 2 bezeichneten ehrenamtlichen Tätigkeiten mit einer anderen zusammen, für die ebenfalls eine Aufwandsentschädigung vorgesehen ist, so werden sie nebeneinander gewährt.

 

§ 4

Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen

Die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 18 pro Jahr festgesetzt.

 

§ 5

Dienstreisen

Bei Dienstreisen erhalten ehrenamtlich Tätige Reisekosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung. Eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung wird bei Dienstreisen nicht gewährt.

 

§ 6

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2001 in Kraft.
(2)

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Entschädigungssatzung vom 12.12.1989 einschließlich des 1. Nachtrages vom 09.02.1994 und des 2. Nachtrages vom 19.12.1994 außer Kraft.

 

Fulda, 20. Juni 2001

Der Magistrat:
gez. Dr. Rhiel
Oberbürgermeister

 

(Veröffentlicht in der Fuldaer Zeitung vom 25.06.2001)