Steuerbuchhaltung
zuständig für alle wiederkehrenden Zahlungen wie z. B. Abwassergebühren, Betreuungsbeiträge, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Müllgebühren, Hausnotrufgebühren, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge und Verpflegungskosten, Mieten, Musikschulgebühren, Pachten
Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die Forderungen der Stadt Fulda (von Grundsteuer bis Kindergartengebühren) von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Nutzen Sie bitte unser Angebot, drucken Sie das Abbuchungsformular aus und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die genannte Adresse zurück.
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Fax: 0661/102-2251
E-Mail: stadtkasse(at)fulda.de
Standort im Stadtplan
Frau Beyer
Frau Blum
Frau Petlewski