Montag bis Donnerstag
08.30Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Amtsleitung: Hans-Dieter Grau
Telefon: 0661 102-1162
Telefax: 0661 102-2162
E-Mail: rechnungspruefung@fulda.de
Standort im Stadtplan
Nach §129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) müssen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ein Rechnungsprüfungsamt einrichten. Für die Stadt Fulda ist das Rechnungsprüfungsamt daher gesetzlich vorgeschrieben.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhänigig (§ 130 HGO). Es können ihm keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.
Auf der Grundlage des § 131 HGO sind insbesondere folgende Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes zu nennen:
- die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Fulda
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und -belege
- die Prüfung der städtischen Kassen und der EDV-Verfahren im Finanzwesen
- Prüfungen auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die Prüfung der Auftragsvergaben
- die Prüfung städtischer Baumaßnahmen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurde vom Magistrat gleichzeitig als Datenschutzbeauftragerter für den Bereich der Stadtverwaltung Fulda bestellt. Zentrale Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer datenschutzrechtlicher Regelungen zu überwachen.
Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Fulda ist zusätzlich die Submissionsstelle organisatorisch angegliedert.