Liegenschaftsverwaltung und Bodenordnung
Stadtschloss
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Standort im Stadtplan
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Im Aufgabengebiet Grundstücksverkehr ist der Erwerb, die Veräußerung und der Tausch unbebauter Grundstücke konzentriert.
Sie erhalten Informationen über baureife Grundstücke der Stadt Fulda und deren Verkaufsbedingungen.
Hier finden Sie den Ansprechpartner, wenn Sie ein Grundstück der Stadt zum Kauf anbieten wollen, über einen Tausch nachdenken oder Fragen zur Bestellung eines Erbbaurechtes haben.
In weiterer Zuständigkeit werden hier Gestattungen für Zwischenlagerung von Aushub oder Genehmigungen von Baustelleneinrichtungen auf städtischen Grundstücken erteilt.
Rolf Rüger
Ursula Walk
Aus der Führung eines verwaltungsinternen Bestandsverzeichnisses aller Liegenschaften, die im Eigentum der Stadt Fulda stehen, ergibt sich hier die Zuordnung zur Verwaltung und Bestellung von Rechten (grundbuchliche Sicherung) am Grund und Boden der Stadt und am Eigentum Dritter, soweit diese in Relevanz zur Stadt Fulda stehen.
Hier erhalten Sie Auskunft über nutzugsrelevante Grundstücksdaten und Sie finden den Ansprechpartner zu Fragen des Rangrücktritts, der Pfandfreigabeerklärung und der Löschungsbewilligung.
Rolf Rüger
Dieser Aufgabenbereich umfasst die Vermietung und Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen (auch Vertragsnaturschutz), Grabeländern und der Veranstaltungsfläche Ochsenwiese.
Hier finden Sie eine Ansprechpartnerin in den Angelegenheiten zum Waldrecht, Jagdrecht und Fischereirecht.
Anja Atzert
Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht.
Erteilung von Zeugnissen über das Vorkaufsrecht der Stadt Fulda nach § 24 ff. Baugesetzbuch.
Stefan Riethmüller
Hier finden Sie die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses. Die Umlegung ist ein im Baugesetzbuch geregeltes Grundstückstauschverfahren zur Realisierung städtebaulicher Planungen. Das Aufgabengebiet umfasst die verfahrentechnische Umsetzung zur zweckmäßigen Neuordnung von Grundstücken.
Rolf Rüger