Bewerben Sie sich als Wahlhelfer zur Bundes- und Landtagwahl am 22.09.2013. Weitere Infos finden sie hier:
Sie wurden als Wahlhelfer einberufen? Hier finden Sie weitere Informationen: Wahlhelfer - Antwort >>
Für die Nutzer von Smartphones, Tablets sowie Touschscreens steht ab sofort der Zugriff über eine Wahlapp zur Verfügung.
Zur Nutzung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Informationen zu Öffnungszeiten des Bürgerbüros, dem Dienstleistungsangebot sowie die Möglichkeit zur Terminreservierung finden Sie hier:
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Die Wählbarkeit wird vom Bürgerbüro bescheinigt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter http://www.wahlen.hessen.de
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Kreiswahlvorschlags für die Landtagswahl sind das 50, für eine Landesliste 1.000 Unterschriften.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Die Bescheinigung des Wahlrechts erfolgt durch das Bürgerbüro für alle mit Hauptwohnung in Fulda gemeldeten Personen in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist. Die Bescheinigung ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.wahlen.hessen.de.
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