Wer als Automatenaufsteller für Geldspielgeräte beabsichtigt, derartige Geräte aufzustellen, bedarf einer Bescheinigung der zuständigen Behörde für den Aufstellort. Mit der Bescheinigung wird festgestellt, dass der Aufstellort den Bestimmungen der Spielverordnung entspricht und damit geeignet im Sinne der Spielsuchtprophylaxe und der Beachtung des Jugendschutzes ist.
Zuständig ist die Stadt Fulda, wenn der Aufstellort in der Stadt Fulda befindlich ist. Als Aufstellort kommen nur die Standorte gem. § 1 (1) der Spielverordnung in Betracht.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Für die Erteilung der Geeignetheitsbestätigung sind 36,00 € zu entrichten.
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