Warum Ehrenamts-Card? (E-Card)
Ehrenamtlich Tätige sollen mehr öffentliche Anerkennung für ihr häufig sehr großes Engagement erfahren.
Deshalb hat die Hessische Landesregierung die Ehrenamts-Card eingeführt. Die Stadt Fulda und der Landkreis Fulda beteiligen sich seit 2006 an der hessenweiten Aktion, um Ehrenamtliche zu würdigen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die E-Card zu bekommen ?
• Wer mindestens 18 Jahre alt ist,
• und sich seit mindestens drei Jahren
• und mit fünf Stunden in der Woche freiwillig und ehrenamtlich engagiert.
• Wer für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhält, die
nicht über einen Auslagenersatz hinausgeht, kann die E-Card auch bekommen.
Was muss man tun, um die E-Card zu erhalten ?
Wer die Voraussetzungen erfüllt, reicht ein Antragsformular (Link auf Formular) ein und lässt sich darauf vom Ihrem Verein, Verband oder der Kommune sein ehrenamtliches Engagement bestätigen.
Wo muss die E-Card beantragt werden ?
Wer in der Stadt Fulda wohnt, stellt seinen Antrag bei der Stadtverwaltung im Amt für Jugend und Familie.
Wer im Landkreis Fulda wohnt, stellt seinen Antrag beim Landratsamt.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Card verbunden ?
Inhaber/innen der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Eine Auflistung dazu finden sie hier: www.e-card-hessen.de
Wie lange ist die E-Card gültig ?
Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Wer die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, kann die E-Card danach erneut beantragen.
Hier können Sie sich den Antrag auf Erteilung einer E-Card als
PDF herunterladen (bitte beachten Sie, das der Antrag zwei Seiten hat):
Antrag - Ehrenamts-Card 
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten:
www.e-card-hessen.de
www.gemeinsam-aktiv.de
mittwochs von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
im Gebäude: Kanzlerpalais
Eingang: Zitronemannsgässchen 2, Zimmer: B 105, 36037 Fulda
Christiane Bolz