Abmeldung Wohnsitz

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde ist nur dann erforderlich, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten, und keine weitere Wohnung innerhalb Deutschlands mehr besteht. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage Ihrer Ausweisdokumente zur Abmeldung des Wohnsitzes erforderlich ist. 

Ihren Nebenwohnsitz können Sie in Fulda abmelden, oder bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Formulare:

Links

Dienstleistung "KFZ-Scheinänderung"

Dienstleistung "Hundesteuer"

Dienstleistung "Anmeldung Wohnsitz"

Dienstleistung "Ummeldung Wohnsitz"

Dienstleistung "Änderung der Hauptwohnung"

Dienstleistung "Wohnsitz in Fulda"

Zulassungsstelle

Deutsche Post - Umzugsservice

 

Rechtsgrundlagen

Hessisches Meldegesetz

Ansprechpartner

Hotline- Bürgerbüro

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-002
Telefon: (06 61) 1 02-11 11
Telefax: (06 61) 1 02-21 11