
In Hessen werden etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs für die Beheizung der Gebäude und für die Warmwasserbereitung verwendet. Unsere Gebäude weisen mit durchschnittlich 20 Litern Heizöl bzw. 20 m³ Erdgas pro m² Wohnfläche und Jahr einen hohen Energieverbrauch auf. Das wirtschaftliche Energieeinsparpotenzial liegt hier über 50 Prozent. Aber warum wird es nicht genutzt? Die hohen Investitonskosten werden vorrangig als Grund genannt. Ein weiterer sind die fehlenden Informationen über den eigenen Heizenergie-verbrauch im Vergleich zu anderen Gebäuden und zum wirschaftlich zu erreichenden energetischen Standard bei einer Modernisierung. Der Energieausweis ist hier ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit schafft.
Mit dem Energieausweis bekommen Mieter und Käufer die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch ihres Gebäudes einzuschätzen. Er bietet Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und lässt indirekt auch Rückschlüsse auf die vorraussichtlichen Heizkosten zu. Die Nachfrage nach Wohnungen mit guten energetischen Standads soll hindurch steigen. Dies kann wiederum die Investitionsbereitschaft der Eigentümer von vermieteten Gebäuden in energetische Maßnahmen erhöhen. Investitionen werden sich durch eine gute und langfristige Vermietbarkeit und somit sichere Rendite-erwartungen und einen hohen Nutzungskomfort, der Wohnzufriedenheit schafft, auszahlen. Dagegen stehen bei selbstgenutzten Gebäuden die langfristig reduzierten Heizkosten als positiver Effekt einer energetischen Modernisierung im Vordergrund. Lohnend ist sie bei älteren Gebäuden im jeden Fall.
Für Neubauten und für Gebäude, die wesentlich verändert werden (Umbau, Erweiterung), sind Energiebedarfsausweise bereits 2002 erforderlich. Für bestehende Gebäude werden sie nun mit der neuen, seit 1. Oktober 2007 gültigen Energieeinsparverordnung auch im Falle
Die Fristen, ab wann der Energieausweis vorzulegen ist, sind gestaffelt:
Dagegen braucht kein Energieausweis ausgestellt werden für Gebäude:
Energieausweise sind im Regelfall 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Dies gilt auch für Energieausweise, die nach der Wärmeschutzverordnung oder der EnEV ausgestellt wurden, sowie für "Energiepässe Hessen", wenn das Ausstellungsdatum vor dem 1. Oktober 2007 liegt.
Grundsätzlich können Eigentümer von bestehenden Gebäuden frei wählen, ob sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Eine Ausnahme bilden Wohngebäude mit folgenden Voraussetzungen:
Hier gilt die Wahlfreiheit nur bis zum 1. Oktober 2008.
Zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen ibt es wesentliche Unterschiede, da die Ermittlung der Energiekennwerte nach unterschiedlichen Methoden erfolgt. Während beim Verbrauchsausweis der tatsächliche Energieverbrauch gemessen und um witterungsbedingte Einflüsse bereinigt wird, basiert der bedarfsausweis auf energetischen Kriterien und nutzt standardisierte Werte. Gebäude- und Anlagentechnik werden also unabhängig vom Standort, der Nutzung und der Witterung beurteilt. Dies gewährleistet eine bessere Vergleichbarkeit, da insbesondere das Nutzerverhalten keinen Einfluss hat.
Die Daten für beide Ausweisarten können durch den Eigentümer erhoben und bereitgestellt werden.
Die Form des Ausweises ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Der Ausweis besteht aus 4 Blättern und einem Zusatzblatt, auf dem standardisierte Modernisierungstipps beschrieben werden. Dies stellt allerdings keine Energieberatung dar.
Wer sich über konkrete Energieeinsparpotenziale informieren möchte, muss deshalb andere Instrumente nutzen, z. B. den "Energiepass Hessen."
Die EnEV 2007 regelt bundesweit, wer Energieausweise für bestehende Gebäude ausstellen darf, z.B. Architekten, Ingenieure und Handwersmeister mit entsprechender Qualifikation. Anerkannt sind auch Nachweisberechtigte für Wärmeschutz nach der Hessischen Nachweisberechtigten-Verordnung. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Ausstellern von Energiebedarfs- und verbrauchsausweisen, jedoch zwischen Ausstellern von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude; für letztere ist das Handwerk nicht zugelassen.
Wer Energieausweise für bestehende Gebäude ausstellt, ist selbst verantwortlich für die Erfüllung der Vorraussetzungen nach § 21 Energieeinsparverordnung. Wer jedoch einen Energieausweis ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Listen mit Ausstellerinnen und Ausstellern von Energieausweisen finden Sie u. a. unter:
www.energiesparaktion.de > Altbau
www.akh.de > Links
www.ingkh.de > Ingenieure suchen
www.dena.de > Gebäude
Rund 80 % der hessischen Gebäudeeigentümer brauchen den Energieausweis nach EnEV nicht, da sie ihre Gebäude selbst nutzen und weder verkaufen noch vermieten möchten. Wer sich aber dennoch über die Energiesparmöglichkeiten kompetent und preisgünstig informieren möchte, für den ist der "Energiepass Hessen" ganau das Richtige.
Der "Energiepass Hessen" bietet für das jeweilige Haus konkrete Antworten, z. B.:
Als Zielwert dient der "10-Liter-Haus"-Standard (entspricht: 10 Liter Heizöl bzw. 10 m³ Erdgas pro m² Wohnfläache im Jahr). Die im "Energiepass Hessen" vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen, wie dieser erreicht wrrden kann. Dies bedeutet für die meisten Gebäude eine Halbierung ihre Heizenergieverbrauches. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energiesparaktion.de > "Energiepass Hessen"
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