
Lärm zählt zu den von der Bevölkerung am häufigsten genannten Umweltproblemen in Wohngebieten .
Dabei ist Lärm kein physikalisches Phänomen. Die allgemeine Definition des Begriffs "Lärm" als "störender, unerwünschter oder gefährlicher Schall" beinhaltet schon, dass erst die Wahrnehmung und Bewertung eines Geräusches durch betroffene Menschen ein Geräusch zum Lärm macht. Lärm an sich ist nicht meßbar. Messbar sind die auftretenden Geräusche.
In vielen Fällen läßt sich die empfundene Lärmbelästigung aus der Nachbarschaft bereits durch direkte Ansprache des Verursachers oder ggf. die Benachrichtigung der Ordnungsbehörden abstellen.
Lärmbelästigungen, die von Unternehmen und Anlagen ausgehen, können dem Dezernat Immissionsschutz beim Regierungspräsidium Kassel, Staatliches Umweltamt, Tel. 06621/406-6 gemeldet werden.

Zum Schutz der Nachtruhe bitten wir Sie, ab 23.00 Uhr die Innenräume der Gastronomie aufzusuchen.
Die Anwohner der Fuldaer Innenstadt danken für Ihr "Fair"ständnis!
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