Gemäß § 8 der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten gelten derzeit folgende Kindergartenbeiträge ab dem 3. Lebensjahr für Kindergärten der Stadt Fulda:
Einen Antrag auf teilweise Übernahme der Kindergartengebühren erhält man nur direkt im Kindergarten, da der Kindergarten auf der Rückseite des Antrags die Höhe der Gebühr/die Betreuungszeit bestätigt. Der Antrag ist dann unter Vorlage aller Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Sozialleistungsbescheide, Unterhaltsnachweise, Rentenbescheide) und unter Vorlage der Belastungen (z. B. Mietvertrag oder Mietbescheinigung, Nachweis über Zinsbelastungen aufgrund eines Hausbaus, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Autohaftpflichtversicherung, Fahrtkostennachweis zur Arbeitsstätte, Gebäudeversicherung, Bescheid über Grundsteuer/Abwasser) ausgefüllt im Jugendamt abzugeben.
Zur Beratung stehen Ihnen die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen des Amtes für Jugend und Familie zur Verfügung.