Weitere Informationen zu Wahlergebnissen in Fulda erhalten Sie auch unter der Dienstleistung Statistik
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Die Wählbarkeit wird vom Bürgerbüro bescheinigt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter http://www.wahlen.hessen.de
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Kreiswahlvorschlags für die Landtagswahl sind das 50, für eine Landesliste 1.000 Unterschriften.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Die Bescheinigung des Wahlrechts erfolgt durch das Bürgerbüro für alle mit Hauptwohnung in Fulda gemeldeten Personen in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist. Die Bescheinigung ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.wahlen.hessen.de.

Wollen Sie auch einmal einen Einblick hinter die Kulissen einer Wahl erhalten? Wir möchten Sie als Erstwähler dafür gewinnen, sich innerhalb unserer Stadt ehrenamtlich zu engagieren.
Für die Durchführung aller Wahlen benötigen wir ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in den 72 Fuldaer Wahlbezirken eingesetzt werden. Wir würden Sie gerne als Beisitzer bzw. Beisitzerin in diesen Wahlvorständen gewinnen und uns darüber freuen, von Ihnen eine positive Rückmeldung zu bekommen.
Das Bürgerbüro als verantwortliches Wahlamt wird Ihnen gerne für Rückfragen unter den Telefon-Nummern 102-1172 oder 102-1197 zur Verfügung stehen und Ihre Antwort entgegennehmen. Sollten Sie sich für dieses Ehrenamt entscheiden, so erhalten Sie noch eine entsprechende Einladung und Sie werden mit dem notwendigen Wissen vertraut gemacht. Für Ihre Antwort benutzen Sie bitte dieses Formular:
Uli Schreiner
Tobias Auth