
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Verstirbt eine Person in einer öffentlichen Anstalt oder Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenwohnheim), so wird der Sterbefall durch die Anstalt oder Einrichtung dem Standesamt angezeigt.
Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen.
Bei Personen, die in ihrer Wohnung verstorben sind, beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses Institut kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an.
Die Angehörigen können die Erledigung der Formalitäten auch selbst übernehmen.
Nach der Anzeige und der Vorlage der entsprechenden Unterlagen kann dann die Beurkundung des Sterbefalls erfolgen.
Steigende Sterberaten verbunden mit einer zügigen Beurkundung des Sterbefalls setzen eine kontinuierliche Bearbeitungszeit voraus.
Wir bitten daher, die von den Hinterbliebenen bestellten Bestatter um Verständnis dafür, dass wir unsere Zeit für die persönliche Vorsprachen einschränken müssen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen
Montags bis Freitags von
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
beim Standesamt einzureichen. Gerne können Sie uns auch zwecks einer Terminabsprache kontaktieren.
Ledige Personen
Verheiratete/Verpartnerte Personen:
Verwitwete Personen
Geschiedene Personen
Weiterhin sind ein Nachweis über den letzten Wohnsitz sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Tod vorzulegen.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Hotline- Bürgerbüro
Thilo Pappert