Allgemeines
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts zur städtebaulichen Erneuerung von ganzen Quartieren.
Um den sanierungsbedürftigen Zustand zu beseitigen und das Sanierungsgebiet neu zu gestalten, bedarf es der Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen. Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde.
Aufgabe der Eigentümer ist es, die Baumaßnahmen durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Errichtung von Neubauten und Ersatzbauten, die Modernisierung und Instandsetzung oder die Verlagerung und Änderung von Betrieben.
Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung unterliegen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die Teilung eines Grundstücks und die Veräußerung eines Grundstücks sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten einer besonderen Genehmigungspflicht.
Nach Abschluss der Sanierung und Aufheben der Satzung wird von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung der Maßnahmen ein Ausgleichsbetrag erhoben.
Rechtsgrundlagen
§§ 136 ff. Baugesetzbuch
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr
Sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich.
Tiefbauamt der Stadt Fulda
Abteilung Erschließungs- und Ausbaubeiträge
E-Mail: tiefbau.S4(at)fulda.de
Anna-Lena Heres
Johannes Sauer