Witwenrente

Antragstellung
Die Rentenantragstellung erfolgt nach Terminabsprache. Sofern der Rentenbewerber nicht selbst erscheint oder erscheinen kann, ist eine Vollmacht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde
  • Bankverbindung
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung des Hinterbliebenen
  • Sofern der Hinterbliebene sonstige Einkünfte hat (z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.), sind die entsprechenden Nachweise erforderlich.
  • Sofern der Verstorbene keine Rente bezogen hat, sind sämtliche Rentenversicherungsunterlagen erforderlich.
  • Krankenkassenkarte

Ansprechpartner

Simone Hartmann

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: B-110
Telefon: (06 61) 1 02-13 14
Telefax: (06 61) 1 02-23 14

Ramona Gärtner

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: B-110
Telefon: (06 61) 1 02-13 16
Telefax: (06 61) 1 02-23 16