Alle Bürger, Hauseigentümer, Firmen und Behörden haben die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Melderegister zu beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team des Bürgerbüros.
Einfache Melderegisterauskunft:
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgerbüro über einzelne bestimmte (= namentlich bekannte) Einwohner/innen folgende Auskünfte:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen.
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit das Bürgerbüro jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht. Diese kann im Einzelfall vom Bürgerbüro widerrufen werden, wenn ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse (z. B. von Gläubigern) dargelegt wird.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Hotline- Bürgerbüro