Mahnung

Nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) ist die Stadt Fulda verpflichtet, säumige Forderungen anzumahnen.

Durch die Mahnung wird der Zahlungspflichtige zum Ausgleich der Forderung innerhalb einer Woche aufgefordert und auf die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens bei Nichtzahlung hingewiesen.

Eine weitere Erinnerung erfolgt nicht!

Für die Mahnung wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Höhe der Forderung und beträgt mindestens 6,00 EUR.

Zusätzlich sind bei Steuern, Gebühren und Beiträgen zusätzlich 1% der Schuldsumme pro angefangenem Monat (§ 240 Abgabenordnung) als Säumniszuschlag zu entrichten.

Der Mahnung liegt in der Regel ein bereits vorbereiteter Zahlschein bzw. Überweisungsträger bei. Dieser sollte für die Zahlung der angemahnten Forderung verwendet werden.

Sofern die Überweisung mittels Internet-Banking erfolgt, ist auf die korrekte Angabe des Kassenzeichens zu achten, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung sichergestellt werden kann.

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