Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Beide müssen volljährig sein.
Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Die Eintragung der Partnerschaft kann nach Anmeldung innerhalb einer Frist von 6 Monaten vorgenommen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Anmeldung zur Eintragung der Lebenspartnerschaft nur nach vorheriger Terminabsprache vornehmen können.
Welche Unterlagen zur Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaft benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich deswegen persönlich bei den unten genannten Ansprechpartnern im Standesamt
Sie erhalten im Standesamt eine schriftliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen.
Sind Sie beide volljährig, waren bisher noch nie verpartnert, und deutsche Staatsangehörige, dann reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:
Für weitere Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Urkundenausstellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
Hotline- Bürgerbüro
Natascha Weickert