Eintragung einer Lebenspartnerschaft

Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Beide müssen volljährig sein.

Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Die Eintragung der Partnerschaft kann nach Anmeldung innerhalb einer Frist von 6 Monaten vorgenommen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Anmeldung zur Eintragung der Lebenspartnerschaft nur nach vorheriger Terminabsprache vornehmen können.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaft benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich deswegen persönlich bei den unten genannten Ansprechpartnern im Standesamt

  • wenn Sie nicht zum ersten Mal eine Lebenspartnerschaft eintragen oder bereits verheiratet waren,
  • wenn Sie als Kind angenommen wurden,
  • wenn einer von Ihnen nicht im Bundesgebiet geboren ist,
  • wenn Sie unterschiedlicher Nationalität sind.

Sie erhalten im Standesamt eine schriftliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen.

Sind Sie beide volljährig, waren bisher noch nie verpartnert, und deutsche Staatsangehörige, dann reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (Sie erhalten diese im Standesamt Ihres Geburtsortes)

Für weitere Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Gebühren

  • Prüfung der Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen: 40,00 Euro
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 60,00 Euro
  • Namenserklärungen: 20,00 Euro
  • Durchführung der Verpartnerung: 40,00 Euro
  • Außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes zusätzlich: 60,00 Euro
  • Verpartnerung am Samstag zusätzlich: 50,00 Euro
  • Eidesstattliche Versicherungen: 30,00 Euro
  • Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 Euro
  • Aufenthaltsbescheinigung aus dem Melderegister: 8,00 Euro

Rechtsgrundlagen

Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

Links

Lebenspartnerschaftsurkunde

Urkundenausstellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden

Ansprechpartner

Hotline- Bürgerbüro

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-002
Telefon: (06 61) 1 02-11 11
Telefax: (06 61) 1 02-21 11

Natascha Weickert

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-002
Telefon: (06 61) 1 02-11 82
Telefax: (06 61) 1 02-21 82