Allgemeines
Kostenerstattungsbeträgen werden für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhoben. Durch Ausgleichsmaßnahmen werden Flächen, die durch die Erschließung von Neubaugebieten und Grundstücken versiegelt werden, der Natur an anderer Stelle wieder zugeführt. Die Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Grundstücke kann dem jeweiligen Bebauungsplan entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-135c BauGB
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr
Sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich.
Tiefbauamt der Stadt Fulda
Abteilung Erschließungs- und Ausbaubeiträge
E-Mail: tiefbau.S4(at)fulda.de
Johannes Sauer
Anna-Lena Heres
Winfried Heerd
Sabine Riedl
Stephanie Michel