Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen

Allgemeines

Kostenerstattungsbeträgen werden für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhoben. Durch Ausgleichsmaßnahmen werden Flächen, die durch die Erschließung von Neubaugebieten und Grundstücken versiegelt werden, der Natur an anderer Stelle wieder zugeführt. Die Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Grundstücke kann dem jeweiligen Bebauungsplan entnommen werden.


Rechtsgrundlagen

Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-135c BauGB


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag  08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag  08.30 bis 13.00 Uhr

Sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich.

Ansprechpartner

Tiefbauamt der Stadt Fulda
Abteilung Erschließungs- und Ausbaubeiträge
E-Mail: tiefbau.S4(at)fulda.de

Johannes Sauer

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: C 119
Telefon: (06 61) 102-1760
Telefax: (06 61) 102-2760

Anna-Lena Heres

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: C-120
Telefon: (06 61) 102-1763
Telefax: (06 61) 102-2763

Winfried Heerd

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: C 118
Telefon: (06 61) 102-1762
Telefax: (06 61) 102-2762

Sabine Riedl

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: C-117
Telefon: (06 61) 102-1765
Telefax: (06 61) 102-2765

Stephanie Michel

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: C 117
Telefon: (06 61) 102-1764
Telefax: (06 61) 102-2764