Allgemeines
Der Kanalbeitrag wird zur Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erhoben. Es handelt sich hierbei um Anlagen für die Grundstücksentwässerung nicht die der Straßenentwässerung; deren Kosten werden im Rahmen des Erschließungsbeitrages abgegolten.
Für Hauskanalanschlüsse ist der Abwasserverband Fulda zuständig. Nähere Informationen befinden sich unter: www.abwasserverband-fulda.de.
Rechtsgrundlagen
Satzung der Stadt Fulda über die Erhebung der Kanalbeiträge in Verbindung mit dem Kommunalen Abgabengesetz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr
Sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich.
Tiefbauamt der Stadt Fulda
Abteilung Erschließungs- und Ausbaubeiträge
E-Mail: tiefbau.S4(at)fulda.de
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Der Magistrat der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661 102 0
buergerbuero(at)fulda.de