Jedes in Fulda geborene Kind wird vom Fuldaer Standesamt beurkundet. Hierfür benötigt das Standesamt eine Geburtsanzeige.
Wenn Ihr Kind in einem unserer beiden Krankenhäuser oder im Geburtshaus geboren ist, erledigt die jeweilige Verwaltung die Anmeldung beim Standesamt für Sie.
Bei einer Hausgeburt ist in der Regel der Vater verpflichtet, die Geburt dem Standesamt mündlich anzuzeigen.
Bei allen weiteren Fragen können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.
Im Regelfall benötigen Sie zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes:
- wenn Sie bis zum 31.12.2008 geheiratet haben, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Ehe (z.B. im Stammbuch)
- bei Eheschließungen ab dem 01.01.2009 sind, außer der Eheurkunde noch die Geburtsurkunden der Eltern erforderlich (wenn sie nicht in Fulda geboren sind)
- wenn Sie nicht verheiratet sind, eine Geburtsurkunde der Kindesmutter und ggf. des Kindesvaters (wenn nicht in Fulda geboren)
- Personalausweis oder Reisepass
- Erste Ausfertigung einer Geburtsurkunde: 15,00 Euro
- Jede weitere Ausfertigung einer Geburtsurkunde aus dem selben Registereintrag: 7,50 Euro
- Namenserteilungen: 20,00 Euro
- Erklärung zur Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung: 30,00 Euro (diese bleiben bei Abgabe beim Jugendamt weiterhin kostenfrei!)
Hotline- Bürgerbüro
Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-002
Telefon: (06 61) 1 02-11 11
Telefax: (06 61) 1 02-21 11
Helmut Günther
Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-008
Telefon: (06 61) 1 02-13 73
Telefax: (06 61) 1 02-23 73
Sigrid Schuhmann
Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-009
Telefon: (06 61) 1 02-11 80
Telefax: (06 61) 1 02-21 80
Anja Zeisberger
Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-009
Telefon: (06 61) 1 02-13 74
Telefax: (06 61) 1 02-23 74
Dienstleistung Urkunden
Dienstleistung Eheschließung
Dienstleistung Sterbefall
Kliniken und Geburtshäuser
Klinikum Fulda
Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda
Geburtshaus Fulda
Sozialleistungen
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda (Versorgungsamt) Fulda (Anträge für Elterngeld)
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Arbeitsagentur (Zuständig für Kindergeld ist die Kindergeldkasse Hanau)