Allgemeines
Nach erstmaliger Herstellung von Erschließungsanlagen oder dem Ausbau und grundhafter Erneuerung von öffentlichen Verkehrsflächen bzw. Verkehrsanlagen werden die entstanden Kosten gemäß Erschließungsbeitragsrecht bzw. dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG) auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Weitere rechtliche Grundlagen sind die von der Stadt Fulda als Ortssatzungen erlassene Erschließungsbeitragssatzung sowie die Straßenbeitragssatzung.
Sollten Sie vor Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks Fragen zu bereits angefallenen oder geleisteten Erschließungskosten haben (Anfrage über unten stehendes Formular) oder möchten Sie sich über die Zahlungsmodalitäten im Falle von bevorstehenden oder bereits an Sie ergangenen Beitragsbescheiden informieren, so stehen Ihnen unsere zuständigen Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fulda in Verbindung mit dem Baugesetzbuch
Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda in Verbindung mit dem Kommunalen Abgabengesetz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 13.00 Uhr
Sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich.
Formulare
Formular zur Beitragsabfrage ![]()
Tiefbauamt der Stadt Fulda
Abteilung Erschließungs- und Ausbaubeiträge
E-Mail: tiefbau.S4(at)fulda.de
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Der Magistrat der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661 102 0
buergerbuero(at)fulda.de