Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie sind Ausländer/-in, wohnen mit Hauptwohnsitz in Fulda und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Dann sind Sie beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda an der richtigen Adresse.
Im Folgenden geben wir Ihnen einige grundlegende Informationen über die Einbürgerungsmöglichkeiten seit dem 01.01.2005.
Welche Einbürgerungsmöglichkeiten gibt es?
Allgemeine Information zur Einbürgerung
Ein eigener Einbürgerungsantrag kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Für minderjährige Kinder kommt eventuell eine Miteinbürgerung zusammen mit den Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil in Betracht.
Sofern alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wird entweder eine Einbürgerungszusicherung für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erteilt oder gleich die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist es im Normalfall erforderlich, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ausnahmen gelten z.B. für politisch Verfolgte.
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,-- Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,-- Euro.
Ausländer können unterbestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungsempfang
Jährlich entscheiden sich viele ausländische Mitbürger, die in Fulda leben, für die deutsche Staatsangehörigkeit. Um diesen bedeutsamen Schritt zu würdigen, gibt die Stadt Fulda dreimal im Jahr einen Einbürgerungsempfang.
§§ 8, ff. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Joachim Motz